Ihr gesamtes Vermögen sollte der katholischen Kirche zugute kommen. Das war der letzte Wille einer aus Kleve stammenden Frau, die im August 2012 in einem Duisburger Altenheim verstarb. Sie vermachte drei kirchlichen Stellen insgesamt 480.000 Euro. Als alleinige Erben waren diese kirchlichen Einrichtungen auch mit der Beerdigung und der Grabpflege beauftragt. Doch offenbar kommen die kirchlichen Erben bislang nicht für die Grabpflege auf.

Dabei hatte die vermögende Frau eigentlich gut vorgesorgt. Schon im September 1992 verfügte sie in ihrem Testament, was mit ihrem Geld geschehen sollte: Neben einem festen Betrag, der für ihre Beerdigung und den damit verbundenen Maßnahmen gedacht war, sollte ein Großteil des Vermögens der Heilige Stuhl in Rom erhalten. Über den Zweck rund eines Drittels dieses Betrags dürfe der Papst frei bestimmen, hat sie in ihrem Testament festgehalten. Ihre Angehörigen, elf Neffen und Nichten, gingen leer aus.

Zwei ihrer Neffen organisierten die Bestattung in Kleve. Die Kosten für die Beerdigung beglichen sie mit Geld vom Konto ihrer Tante und warteten dann darauf, dass die kirchlichen Erben mit ihnen in Kontakt treten würden – vergeblich.

Auch auf dem Friedhof am Grab der verstorbenen Tante passierte nichts. Deshalb verschickte die katholische Gemeinde, auf deren Friedhof die Kleverin beigesetzt wurde, fünf Monate später eine erste Mahnung an die Neffen. Sie sollten das Grab in einen „ordnungsgemäßen Zustand“ bringen.

Die Neffen verwiesen erfolglos auf die kirchlichen Erben. Auf dem Grab wucherte derweil das Unkraut weiter. Nach einer zweiten Mahnung im Dezember 2013 drohte die Klever Gemeinde im April 2013 sogar mit einer Klage. Daraufhin ließen die Angehörigen der Frau das Grab herrichten. Die Kosten von 453 Euro trugen sie selbst.

In Nordrhein-Westfalen wird der Heilige Stuhl durch den Justiziar des Bistums Essen vertreten. Deshalb leiteten die Angehörigen der Kleverin das Schreiben an ihn weiter. In einer knappen Antwort sicherte der Justiziar des Bistums Essen die Übernahme der Grabpflege ab August 2014 zu. Doch wieder geschah nichts.

Schließlich entschieden sich die Angehörigen im Dezember, rechtlich gegen den Apostolischen Stuhl vorzugehen. Mit Hilfe eines Anwalts reichten sie beim Amtsgericht Duisburg Klage ein.

Und plötzlich scheint Bewegung in den Fall zu kommen. Ein stellvertretender Sprecher des Bistums Essen bestätigte die Ereignisse. Die Erbschaft sei sehr kompliziert: drei verschiedene Erben, der Justiziar des Bistums nur als Vertreter für den Apostolischen Stuhl in Rom, das Testament, das noch zu D-Mark-Zeiten verfasst worden ist – all das seien juristische Hürden, die mit zu den Unannehmlichkeiten beigetragen hätten.

Damit aber „die Kuh nun schnell vom Eis“ komme, werde das Bistum den Angehörigen nun die Kosten von 453 Euro für die Grabpflege schnellstmöglich erstatten. Zudem würden die drei kirchlichen Erben über einen Treuhandfond eine Firma für die entsprechende Liegezeit mit der Grabpflege beauftragen, „so wie im Testament gewünscht“, sagt der Sprecher. Noch in diesem Monat soll der Fall geklärt sein.

Zwar sei das Bistum Essen nicht direkt in den Fall involviert, da sein Justiziar lediglich den Heiligen Stuhl in Rom vertrete. Der Sprecher entschuldigt sich: „Die Irritation der Angehörigen können wir gut verstehen und bedauern den Vorfall als Kirche sehr.“