Duisburg. Der Habicht ist für den Nabu der Vogel des Jahres 2015. In Duisburg leben derzeit etwa 15 Brutpaare, die fast ausnahmslos in den Wäldern anzutreffen sind.

Der Habicht ist für den Naturschutzbund Deutschland (Nabu) der Vogel des Jahres 2015. Laut Jürgen Hinke, dem Vorsitzenden des Duisburger Nabu-Stadtverbandes, leben derzeit etwa 15 Brutpaare in Duisburg – die meisten davon in Waldgebieten. „Dort lebt und brütet er versteckt abseits der Wege, der Habicht ist nun mal sehr scheu“, erklärt Hinke.

Die Wahl des Habichts als Vogel des Jahres hält er für angemessen. „Er zählt zu den Greifvögeln – und diese werden nach wie vor illegal verfolgt und gefangen. Wir wollen mit der Wahl auf dieses Schicksal aufmerksam machen“, so Hinke.

Der Habicht kann bis zu 20 Jahre alt werden, die Weibchen sind mit ihren bis zu 60 Zentimetern Länge größer als die Männchen (bis 50 cm). Auffallend sind ihre gelbe oder orangefarbene Iris im Auge sowie ihr gesperbertes Gefieder. Neben dieser auffälligen Musterung gehören auch die kurzen Flügel und der relativ lange Schwanz zu den Markenzeichen. „Und der Habicht ist ein sehr treues Tier“, sagt Hinke. Hat sich erst einmal ein Brutpaar gefunden, dann bleibt es auch zusammen. Etwa drei bis vier Eier pro Jahr werden ausgebrütet. „Es gibt aber eine hohe Jungensterblichkeit, die liegt bei 40 Prozent allein im ersten Jahr“, erklärt der Vogelexperte.

Nabu fordert Verkaufsverbot für Fangkörbe

Anders als ein Mäusebussard, der auf seiner Suche nach Nahrung stets hoch in den Lüften kreist, sitzt der Habicht stets auf einem Ast, um nach Beute Ausschau zu halten. „Seine Nahrung besteht zu 90 Prozent aus anderen Vögeln wie Ringeltauben, Krähen und Elstern und zu 10 Prozent aus kleinen Säugetieren wie Ratten oder Eichhörnchen“, so Hinke.

In ganz Deutschland gibt es derzeit rund 16.000 Brutpaare, in NRW sind es 1500 bis 2000. „Hier stehen sie auch auf einer Vorwarnliste für bedrohte Tierarten und deshalb auch ganzjährig unter Schutz“, erklärt Hinke. Immer wieder gebe es Menschen, die illegal nach Habichten jagen. Erst kürzlich sei ein Täter von der Polizei ermittelt worden, so Hinke, der einen Habicht geschossen hatte. „Das ist eine Straftat. Es gab eine empfindlich hohe Geldstrafe“, so Hinke. Oft würde er auch so genannte Fangkörbe finden, erklärt der Stadtverbands-Vorsitzende. „Diese dürfen zwar laut Gesetz nicht aufgehängt werden. Aber der Verkauf ist dennoch zugelassen“, weist Hinke auf eine Widersprüchlichkeit hin. Der Nabu fordert daher ein Verkaufsverbot.