Jeder zwölfte Duisburger soll mit dem neuen Jahr mehr Bares im Portemonnaie haben. Das hat die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) ausgerechnet. Grund sei der ab 1. Januar geltende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Mehr als 42 300 Menschen in Duisburg werden laut NGG durch das neue Gesetz erstmals mindestens 8,50 Euro brutto kassieren. Die Zahl der Nutznießer soll indes noch größer sein, erwartet die Gewerkschaft, die sich auf eine Untersuchung des Pestel-Instituts in Hannover beruft. Die Einführung des Mindestlohns werde, so die NGG, „einen enormen Effekt für die heimische Wirtschaft haben“: Allein in Duisburg sei mit einer zusätzlichen Kaufkraft von 80,4 Millionen Euro zu rechnen.

„Im Schnitt wird jeder in Duisburg, der bislang einen Niedriglohn von unter 8,50 Euro bekommen hat, im kommenden Jahr rund 1900 Euro mehr Geld zur Verfügung haben – allein durch den Mindestlohn“, sagt Hans-Jürgen Hufer, Geschäftsführer der NGG Nordrhein. Und dieser zusätzliche Verdienst werde „nahezu eins zu eins“ in den Konsum fließen.

„Die wenigsten werden ihr Lohn-Plus auf die hohe Kante legen“, erwartet Hufer: „Die meisten werden sich davon endlich einmal etwas gönnen – Sachen, die sie sich als Niedriglöhner vorher nicht oder nur schwer erlauben konnten: neue Kleidung, Kosmetik, Kino … und auch einmal ein Essen in der Gaststätte.“

Wichtig sei nun, dass alle Arbeitgeber den Mindestlohn ab Januar auch tatsächlich zahlten. Hufer: „Es wird schwarze Schafe geben – ganz sicher.“ Diese Arbeitgeber machten sich allerdings strafbar. Der NGG-Chef fordert daher „Mindestlohn-Sonderkontrollen“ durch den Zoll.

Nicht ganz so euphorisch sieht der Unternehmerverband dem Mindestlohn entgegen, vor dem er im Vorfeld eindringlich gewarnt hatte. „Die Unternehmen sind jetzt bei der Umsetzung in der Pflicht“, erklärt Hauptgeschäftsführer Wolfgang Schmitz. Das bedeute für die Wirtschaft einen großen Kraftakt, es bestätigten sich die „schlimmsten bürokratischen Befürchtungen“.

Erheblicher Aufwand drohe auch Firmen, die mehr als den Mindestlohn zahlen. So betreffe die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten nach dem Mindestlohngesetz in vielen Fällen Arbeitnehmer, für die sich die Mindestlohnproblematik überhaupt nicht stellt. „Für diese Personengruppen gibt es bislang keine Verpflichtung, die Arbeitszeiten zu erfassen. Jetzt haben wir eine neue Belastung für Unternehmen, die die Arbeitszeit detailliert dokumentieren müssen“, so Schmitz. Insbesondere bei geringfügig Beschäftigten sei bislang oft keine genaue Festlegung der Arbeitszeit vereinbart worden. „Jetzt muss der Betrieb genau darauf achten, dass Anwesenheitszeit tatsächlich Arbeitszeiten sind und die Zigarette zwischendurch oder der Plausch mit Kollegen außerhalb der Arbeitszeit stattfindet“, schildert Schmitz die Folgen. Er fordert daher die Politik auf, das Meldeverfahren zu den Arbeitszeiten zu vereinfachen und das ganze Gesetz nach einem halben Jahr noch einmal zu überprüfen.