Duisburg. In Duisburg ist immer mehr Großflächen-Werbung für Bordellbetriebe zu finden: Neuerdings auch an der A59 auf einem riesigen 180-Quadratmeter-Plakat. Der Stadt sind die Hände gebunden. Solange es nicht den Schutz der Allgemeinheit und insbesondere den Jugendschutz gefährdet, dürfen Bordelle werben.

„Muss das sein? Dürfen die das? Kann man das nicht verhindern?“ fragen sich viele Leser angesichts der sich ausbreitenden Großflächen-Werbung für Massen-Bordells auf Duisburger Stadtgebiet. An der Koloniestraße wirbt der selbst ernannte Rotlicht-König von Düsseldorf, Bert Wollersheim, mitsamt leicht bekleideten Frauen vom Typ „dralle Barbie“ für ein neues Großbordell in Düsseldorf-Rath, der im November eröffnet hat. Direkt neben der Kaufhof-Werbung für Calvin Klein-Produkte.

Bis zu 200 Prostituierte arbeiten in der Landeshauptstadt auf knapp 4000 Quadratmetern in ehemaligen Lagerhallen, die nun „Oceans“ heißen. Da scheint Düsseldorfs männliche Bevölkerung als potenzielle Kundschaft nicht zu reichen. Was liegt also näher, als in den Nachbarstädten zu werben?

Anderer Ort, gleiche Masche. Wer vom Norden auf der A59 Richtung Düsseldorf fährt, wird kurz vor der Ausfahrt Duissern unfreiwillig darüber aufgeklärt, dass 100 Girls von 11 bis 5 Uhr im „Happy Garden“ in Tönisvorst auf Freier warten. Auf einem rund 180 Quadratmerer großen Riesen-Plakat, das auf einem 40m hohen Betonpfeiler angebracht ist - auf Augenhöhe der Autofahrer, die über die Berliner Brücke fahren. In diesem Fall zwar ohne Blick auf Riesenbusen und andere anatomische Wunder am Körper. Aber der Schmollmund der Blondine sendet eindeutige Signale.

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Ob in Richtung Fernfahrer oder Geschäftsreisender, ist eigentlich egal, Hauptsache männlich. Und das alles, obwohl Duisburg selbst mit Vulkan- und Charlottenstraße eines der größten Rotlichtviertel der Bundesrepublik hat. Aber es könnte ja peinlich sein, wenn einen die Nachbarn erkennen.

Richtlinien gelockert

Rein rechtlich sind die werbenden Bordellbetreiber erst einmal auf der sicheren Seite, auch wenn die Stadt aufgrund unserer Anfrage dem Tönisvorster Bordellbetreiber schriftlich um ein Foto der betreffenden Werbung gebeten hat. Es steht kaum zu erwarten, dass die Stadtverwaltung den Schmollmund im Hafengebiet verbieten wird.

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Denn seit 2001 ist die freiwillige Prostitution in Deutschland gesetzlich erlaubt. Dem trug auch der Bundesgerichtshof Rechnung, der 2006 die Richtlinien zum Verbot von Werbung für die Ausübung sexueller Dienstleistungen (Ordnungswidrigkeitsgesetz § 119) lockerte. Solange es nicht den Schutz der Allgemeinheit und insbesondere den Jugendschutz gefährdet, dürfen Bordelle werben.

Bordellbetreiber wissen, was sie dürfen

Eine Blondine mit Schmollmund wie an der A 59 mag zwar nicht jedem gefallen, tangiert aber nicht den Schutz den Allgemeinheit. Sonst durfte es auch so manche Lippenstift-Werbung nicht mehr geben. Gleiches gilt für „Oceans“-Werbung an der Koloniestraße. Solange die Busenwunder zwar sichtbar, aber nicht unbedeckt sind, kann die Stadt nicht einschreiten. „Die Bordellbetreiber wissen genau, was sie dürfen“, heißt es aus der Stadtverwaltung

Eine gesetzliche Handhabe gibt es erst, wenn wild plakatiert wird. Das tut das Sexgewerbe besonders gerne an den Ortseingängen wie an der Uhlenhorststraße an der A3-Abfahrt Wedau, wo regelmäßig ein Massen-Puff aus Erkrath-Unterfeldhaus wirbt, ebenfalls mit „100 Girls von 11 bis 5 Uhr“. Diese Plakate sind erfahrungsgemäß nach zwei, drei Tagen wieder verschwunden, bevor sie etwa eine Woche später wieder auftauchen.

Bußgeld bei Wildplakatieren

Hier schreitet die Stadt ein, fordert zunächst die Verantwortlichen auf, die Plakate abzuhängen. Passiert das nicht, werden die Plakate von Amts wegen abgehängt. Und ein Bußgeld für die Plakatierfirma und die Werbenden setzt es obendrein. Das gilt nicht nur für Rotlicht-Werbung, sondern für alle Bereiche. Zum Wildplakatieren hat die Stadt in diesem Jahr bisher 15 Bußgeld-Verfahren eingeleitet. Kostenpunkt: 150 Euro.