Als Jugendfußballtrainer genoss ein 46-jähriger Neuenkamper großes Vertrauen bei Kindern, Jugendlichen und deren Eltern. Er missbrauchte es auf schändliche Weise. Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, Verabreichung von Betäubungsmitteln an Minderjährige, gefährlicher Körperverletzung und Besitzes von Kinderpornografie verurteilte das Landgericht den Mann gestern zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe.

Am 7. Juli 2014 hatte er einen elfjährigen Jungen, der den Angeklagten wie andere Kinder regelmäßig besuchte, um an Spielekonsolen zu zocken, unsittlich berührt und ihn zu sexuellen Handlungen aufgefordert. Offenbar nicht zum ersten Mal. Dennoch war der Elfjährige immer wieder zu dem Mann gegangen: Play-Station und X-Box lockten offenbar zu sehr. Das Kind weigerte sich allerdings erneut, den eindeutigen Forderungen nachzukommen. Doch die negativen Erlebnisse waren noch nicht vorbei: Der Angeklagte, der verstärkt Rauschgift konsumierte, seitdem er zwei Monate zuvor arbeitslos geworden war, bot dem Jungen eine mit Amphetamin versetzte Limonade an.

Der Elfjährige nahm zwei große Schlucke des Gemischs, das auch einen Erwachsenen umgeworfen hätte. Der Junge reagierte auf die Drogen so heftig, dass der Angeklagte erschreckt einen Arzt herbei holte, der den 11-Jährigen in ein Krankenhaus einwies., wo er stationär versorgt werden musste. Auf dem Computer des Angeklagten waren bei einer anschließenden Hausdurchsuchung außerdem Fotos und Videos kinderpornografischen Inhalts gefunden worden.

Rückhaltloses Geständnis

Vor einem Gefängnisaufenthalt bewahrte den bislang unbescholtenen Mann gestern nur ein rückhaltloses Geständnis, das dem Kind eine Aussage als Zeuge ersparte. Der 46-Jährige schob die Schuld auf die Drogen: Er habe jedes Gefühl für Raum, Zeit und Anstand verloren.

Vier Jahre lang muss sich der Mann nun straffrei führen. Außerdem muss er 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und darf keine Drogen mehr nehmen. Auf eigene Kosten muss er sich alle drei Monate einem Drogentest unterziehen. Umgang mit Kindern und Jugendlichen darf er nur noch unter Aufsicht haben und er muss seine Tätigkeit als Fußballjugendtrainer aufgeben.

Der Prozess hatte mit zweistündiger Verspätung begonnen. Ein Schöffe, von Beruf Bediensteter in der Justizvollzugsanstalt Hamborn, gab bekannt, dass er den Angeklagten aus dem Knast kenne. Das Gericht wies einen Antrag des Verteidigers wegen Verdachts der Befangenheit allerdings zurück.