Wer schon zweifach unter Bewährung steht, sollte nicht erneut straffällig werden. Erst recht sollte er sich nicht wehren, um die Beute zu behalten, wenn er bei einem Ladendiebstahl erwischt wird. Das nennen Juristen räuberischen Diebstahl und das Strafgesetzbuch weist dafür eine Mindeststrafe von einem Jahr aus.

Dass ein 24-jähriger gestern vor dem Amtsgericht Stadtmitte noch einmal um den Knast herumkam, verdankte er vor allem seinem Geständnis.

Gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter, den der Angeklagte nach eigenen Angaben nur mit Vornamen kannte, war der 24-Jährige am 24. Juni 2013 in einem Textilgeschäft in der Innenstadt unterwegs gewesen. 12 Herrenhemden im Gesamtpreis von 345 Euro landeten in einer Tragetasche, die eigens für die Aufnahme gestohlenen Gutes präpariert worden war. Doch den Angestellten war die Tat nicht entgangen: Am Ausgang sprachen sie die Männer an. Die wollten flüchten. Eine 28-jährige Verkäuferin griff die Tasche und gewann das Gerangel. Dabei verletzte sich die junge Frau leicht an der Hand. Die Täter entkamen ohne Beute.

Dem Angeklagten wäre die Tat möglicherweise nie nachzuweisen gewesen. Denn es gab DNA-Spuren zweifelhafter Qualität und Zeugen, die sich höchstens zu 30 Prozent sicher waren, dass der Angeklagte einer der Täter war.

Bis kurz vor der Verhandlung hatte der 24-Jährige alles bestritten. Durch seine Anwältin ließ er nun überraschend ein Geständnis vortragen: Er wolle reinen Tisch machen, sein Leben neu ordnen. Aus diesem Grunde besucht der 24-Jährige, der seit 2008 in Deutschland lebt, seit Monaten auch eine Schule, um endlich Deutsch zu lernen und sich um eine Ausbildung zu bemühen.

Offenbar habe der Angeklagte endlich begriffen, dass es so nicht weiter gehe, so die Vorsitzende des Schöffengerichts mit Blick auf vier Vorstrafen. Obwohl der 24-Jährige bereits zweifach unter Bewährung stand, war das Gericht bereit, ihm eine letzte Chance zu geben: Am Ende gab es zehn Monate. Fünf Jahre muss sich der Angeklagte nun straffrei führen, um nicht für längere Zeit hinter Gittern zu landen.