Düsseldorf. Temporäre Halteverbotsschilder sollten eigentlich genau das sein: temporär. In Düsseldorf steht eines seit zwei Jahren. Und sorgt für Verwirrung.

Parken oder nicht parken? Das war die Frage in den vergangenen zwei Jahren für viele Menschen aus dem Stadtteil Bilk, die in der Nähe der Kreuzung Suitbertusstraße/Aachener Straße wohnen und sich am späten Nachmittag oder am Abend einen Abstellplatz für ihr Auto suchen mussten. Auf der Suitbertusstraße 84, kurz hinter der Kreuzung, sorgte ein temporäres Halteverbotsschild für Irritationen – offenbar ein Überbleibsel einer Baustelle aus dem Jahr 2021.

Kiosk-Betreiber: Ärger mit OSD

Hasan Aksin, der gegenüber ein Büdchen betreibt, erlebt das Schauspiel schon sehr lange mit. „Normalerweise muss auf solch einem Schild doch ein Datum stehen, ab wann und bis wann das Halteverbot gilt – hier aber steht nichts, hier gibt es nur eine weiße Fläche“, schüttelt der Kioskbesitzer den Kopf. Aksin hat vor einigen Tagen noch eine Diskussion mit zwei Mitarbeitern des OSD gehabt. „Das waren zwei Leute, einer hat hier Knöllchen verteilt. Und als ich ihn darauf angesprochen habe, dass das nicht okay sei, ist er sauer geworden. Dann kam später sein Kollege dazu, hat die Knöllchen entfernt und sich bei mir entschuldigt.“

Immerhin. Aber solche Irritationen um Parkflächen sind in einem dicht besiedelten Stadtteil, wie Bilk nun einmal einer ist, schlecht zu gebrauchen. Die (temporären) Halteverbote werden inzwischen in den citynahen Vierteln immer mehr. Dabei ist der Parkdruck dort ohnehin sehr hoch. Das hat auch mit den zahlreichen Baustellen zu tun. „Eine exakte Gesamtzahl temporärer Halteverbote lässt sich aufgrund der Vielzahl an Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum nicht angeben“, schreibt auch die Stadt auf Anfrage dieser Redaktion. Und weiter: „Temporäre Halteverbote werden für diverse verkehrsregelnde Zwecke eingerichtet.“ Das seien etwa Baustellen, Lieferungen, Pflegearbeiten am Straßenbegleitgrün oder an Straßenbäumen, Wartungsarbeiten im Straßenraum sowie Umleitungen für Busse und Straßenbahnen.

Warum kommt es zu temporären Halteverboten?

Zu den Maßnahmen der Stadt, Rheinbahn oder der Stadtwerke (Kanalarbeiten) kommen aber auch noch die Halteverbote, die aus privaten Gründen eingerichtet werden. Das sind ganz oft Umzüge oder Lieferungen. Eine Genehmigung muss vor der Aufstellung der Verkehrszeichen bei der Stadt eingeholt werden. Die Antragstellenden sind dann in der Regel aber selbst für die Beschilderung verantwortlich, die dann wiederum bei Dienstleistern gemietet werden können. Denn die Stadt selbst verleiht keine Verkehrszeichen.

Das ominöse Schild an der Suitbertusstraße bleibt indes mysteriös. Die Stadt hat bislang noch nicht heraus gefunden, ob das Halteverbot aus ihrem Fundus kommt. „Wenn dies so ist, wird es natürlich entfernt“, so ein Stadtsprecher. „Aber es kann auch immer mal sein, dass dieses Schild von externen Dritten aufgestellt worden ist.“

Halteverbote 14 Tage im voraus bestellen

Die private Beantragung für eine Ausnahmegenehmigung für den Straßenraum zum Parken und Halten muss schriftlich rund 14 Tage vorher erfolgen und kann online gestellt werden. Die Beschilderung ist mindestens drei volle Tage vorher aufzustellen, wobei der Aufstelltag der Schilder nicht mitzählt. Die Aufstellung der Beschilderung erfolgt nicht durch das Amt für Verkehrsmanagement. Entsprechende Schilder können Sie bei Umzugsspeditionen oder Baufstellen-Service-Firmen ausleihen oder von ihnen aufstellen lassen.