Gelsenkirchen/Dortmund. Eine Gelsenkirchenerin ist am Flughafen wegen eines Haftbefehls festgesetzt worden. Statt in Bulgarien landete die Frau vor dem Haftrichter.
Einem Richter vorgeführt worden ist eine Frau aus Gelsenkirchen, die am Sonntag, 4. Dezember, mit dem Flugzeug ins Ausland reisen wollte. Wegen eines Haftbefehls wurde die 29-Jährige vorerst festgesetzt.
Gelsenkirchenerin verurteilt wegen Erpressung – 1000 Euro Strafe nicht gezahlt
Die Frau beabsichtigte, am Sonntag um 10.30 Uhr von Dortmund aus den Flug ins bulgarische Plovdiv zu nehmen. Bei der Ausreisekontrolle stellten Bundespolizisten fest, dass gegen die Gelsenkirchenerin ein Sicherungshaftbefehl erlassen worden war. Die Gelsenkirchenerin war im September 2020 rechtskräftig wegen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden.
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Das Landgericht hatte die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wurde der 29-Jährigen eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 1.000 Euro an den Erpressten auferlegt. Die Zahlung hat die Gelsenkirchenerin trotz mehrfacher Erinnerungen bislang ignoriert. Sie wurde daher dem Haftrichter vorgeführt. Ob die Frau den Gang ins Gefängnis durch die Zahlung der Strafe noch abwenden konnte, ist nicht bekannt.
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