In dem Rechtsstreit um den Bau eines 150 Meter hohen Windrades kurz hinter der Obercastroper Stadtgrenze zu Bochum-Gerthe hat die Klägerin einen ersten Erfolg erzielt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete „sofortige Vollziehung” der Baugenehmigung gekippt und damit die aufschiebende Wirkung der Klage der unmittelbaren Nachbarin dieser Anlage wieder hergestellt. Damit darf das Eine-Million-Euro-Projekt nicht weitergebaut werden. Zumindest nicht bis zum heutigen Donnerstag, wenn wiederum vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht die Angelegenheit erstmals in der Hauptsache verhandelt wird. Im Gegensatz zu ihren Gelsenkirchener Kollegen sehen die Richter in Münster sehrwohl „eine optisch bedrängende Wirkung” durch die Windkraftanlage, die entgegen der ursprünglich genehmigten Planung nicht nur um knapp 15 Meter „gewachsen” ist, sondern deren Standort sich auch um rund 25 Meter verschob. Das Oberverwaltungsgericht schreibt in seinem Urteil, dass ein „Erfolg der Antragstellerin im Hauptsacheverfahren überwiegend wahrscheinlich” sei. Sollte es heute nicht so kommen, will die Betroffene erneut das Oberverwaltungsgericht anrufen.