Gegen das Windrad im „Mittelfeld” auf Bochumer Stadtgebiet wird geklagt. Darauf verständigten sich zwölf Anwohner aus Obercastrop und Gerthe am Donnerstagabend bei einem Treffen im Hotel Daun.

„Ich möchte nicht immer auf dieses Monster schauen”, bekräftigt Angelika Röddiger, die am Castroper Hellweg wohnt und mit am stärksten betroffen ist. „Seit 25 Jahren wohne ich hier. Wir haben extra ein neues großes Fenster einbauen lassen, um den schönen Anblick auf die Felder genießen zu können”, erzählt sie. Auf den Anblick der Gelsenwasser-Türme hätte sie schon gut verzichten können. Aber dass ihr völlig überraschend, ohne jede Ankündigung, solch eine gigantische Windkraftanlage quasi hinter den Gartenzaun gesetzt wird: „Unfassbar.”

Deshalb hörte Angelika Röddiger auch ganz genau zu, als Rechtsanwalt Patrick Habor (Göttingen) über die Chancen einer Klage gegen das Windrad referierte. Die stünden nicht schlecht, glaubt der Experte. Das juristische Zauberwort könnte „optische Bedrängung” lauten. Wenn ein Windrad weniger als das Zweifache seiner Gesamthöhe von dem Wohnhaus eines Anwohners entfernt aufgestellt wird, sei die Erfolgsaussicht eines Klägers groß. „Denn dann wird das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt”, zitiert Patrick Habor das Gesetz.

Nach Angaben von Heinrich Breuckmann, Initiative Klimabündnis und selbst betroffener Anwohner, stehen die Häuser an der Stadtgrenze etwa 270 m entfernt von dem Betonmast. Mit seinen derzeit 85 m ist er schon von Castrop aus zu sehen, doch ein weiteres 22 m hohes Stahlteil wird noch darauf gesetzt, so dass allein die Nabenhöhe 107 m beträgt. Dazu kommen 41 m lange Rotorflügel, so dass die Gesamthöhe 148 m beträgt. Zum Vergleich: Das Bürgerwindrad an der Mengeder Straße ist insgesamt 90 m hoch. Schattenschlag und Lärm sind weitere Argumente, um vor Gericht punkten zu können.

Der Anwalt beziffert die Kosten, mit denen ein Kläger rechnen muss, auf rund 3 000 Euro. Klar, dass Heinrich Breuckmann auf Spenden für die gemeinsame Kasse hofft.