Mal wieder: Ein Nachbarschaftsstreit landete jetzt vor dem Amtsgericht. Angeklagt war ein Rentner. Er soll der sechsjährigen Tochter des Nachbarn den Stinkefinger gezeigt haben. Zudem soll er mit einer Handbewegung angedeutet haben, ihr die Kehle durchschneiden zu wollen.
„Es ist nichts passiert“, bestritt der 60-Jährige sowohl die Beleidigung als auch die Bedrohung. Ja, er habe Streit mit der Familie des Mädchens, aber die Kinder ziehe er doch da nicht mit hinein, fuhr er fort. Ganz im Gegenteil: Er habe sogar ein recht gutes Verhältnis zu den Kindern. Und seine Frau bestätigte das: „Wir haben ihnen sogar mal Schokolade geschenkt.“
Daran konnte sich eine der Nachbarstöchter auch erinnern, an ein gutes Verhältnis hingegen nicht. So sagte sie, dass das Ehepaar sie wegen ihres Migrationshintergrunds beschimpft habe.
Nach feindseligen Gesten die Polizei eingeschaltet
Sie kenne den Angeklagten, der nebenan im selben Haus wie ihre Großeltern wohne, auch nur vom Sehen, habe noch nie ein Wort mit ihm gewechselt, erklärte die 14-Jährige, die den eigentlichen Vorfall selbst allerdings gar nicht mitbekommen hatte. Ihre kleine Schwester habe ihr einen Tag später davon erzählt.
„Sie hat mir gezeigt, welche Geste er gemacht hat, als sie vor dem Fenster seiner Wohnung gespielt hat“, erzählte die Schülerin. Auch der Vater der Sechsjährigen erfuhr so von den angeblich feindseligen Gesten des Nachbarn, woraufhin er die Polizei einschaltete.
Nach dem Vorfall, berichtete er, habe sie Angst gehabt, die Großeltern im Nachbarhaus zu besuchen. Das Mädchen selbst äußerte sich gestern nicht zu den Geschehnissen. Die Sechsjährige brachte im Gerichtssaal kein Wort heraus, war völlig überfordert mit der Situation.
Somit blieben die Aussagen der Schwester und des Vaters, doch diese Schilderungen „vom Hörensagen reichen für eine Verurteilung nicht aus“, erklärte der Richter. Zudem habe der Vater des Mädchens abweichende Angaben zum angeblichen Tattag gemacht. Der Vorsitzende folgte denn auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach den Rentner frei.