Castrop-Rauxel. .

Das habe er nicht gewusst. Weder, dass die Musik rechtsradikal und jugendgefährdend ist, noch, dass er die heruntergeladenen Lieder mit den verbotenen Inhalten beim Datentausch im Internet weiter verbreitet hat.

Der 41-jährige Castrop-Rauxeler, er musste gestern auf der Anklagebank im Amtsgericht Platz nehmen. Die erhobenen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Volksverhetzung und Verstoß gegen das Jugendgesetz.

Angeklagter muss600 Euro Geldbuße zahlen

Der Schlosser soll im April und im Mai 2011 acht Alben der Rechtsrock-Band „Störkraft“ beim sogenannten Filesharing im Internet zum Herunterladen bereit gestellt haben. Somit habe er die eindeutig rassistischen Liedtexte weiter in Umlauf gebracht. Zugleich habe er Personen unter 18 Jahren ungehindert den Zugriff auf jene Musik ermöglicht – obwohl die Platten der Band als jugendgefährdend auf dem Index stehen.

Ja, er habe sich die Störkraft-Lieder im Netz heruntergeladen, gab der Schlosser zu. Ihm sei aber überhaupt nicht klar gewesen, dass er die Musikstücke im selben Augenblick zum Upload anbiete – so funktioniert Filesharing. Und er habe auch nicht gewusst, dass er mit den Liedern auch Bilddateien mit verfassungswidrigen Symbolen heruntergeladen habe. „Das kann man beim Download ja gar nicht sehen“, sagte der Vater eines Sohnes und betonte: Er sei keineswegs fremdenfeindlich, habe keine rechte Gesinnung.

Ein Kollege habe ihm empfohlen, mal in die Lieder der Band hinein zu hören. Eigentlich sei das aber gar nicht die Musik, die er möge. „Ich habe, wenn überhaupt, nur ganz kurz in das ein oder andere Lied rein gehört“, erklärte der Angeklagte, dem auch nicht bewusst war, dass er mit dem kostenlosen Herunterladen von Musikdateien möglicherweise Urheberrechte verletzt. „Ich dachte, dass das beim privaten Gebrauch erlaubt ist.“ Der Richter belehrten ihn allerdings eines Besseren.

Im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung stellte der Vorsitzende das Verfahren gegen den 41-Jährigen schließlich ein. Der Castrop-Rauxeler muss nun allerdings eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro an die Staatskasse zahlen.