Mit einem 20 Kilogramm schweren Standaschenbecher hatte der Angeklagte zugeschlagen. Er selbst konnte sich allerdings an nichts mehr erinnern, erklärte der 25-Jährige gestern vor dem Amtsgericht. Dort musste er sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Kfz-Mechatroniker Ende Januar dieses Jahres nach einem Besuch einer Ickerner Diskothek eine Auseinandersetzung mit den Türstehern gehabt haben. Er soll den Eingangsbereich der Lokalität daraufhin zwar verlassen haben, sei aber unmittelbar danach zurückgekehrt – mit einem schweren Standaschenbecher in der Hand. Den schlug er einem völlig unbeteiligten Disko-Besucher, der sich mit seinen drei Begleitern gerade auf den Heimweg machen wollte, mit Wucht gegen den Rücken. Der junge Mann erlitt schwere Prellungen.
Rücken blau und aufgeschürft
„Mein Rücken war aufgeschürft, alles war blau“, sagte der Geschädigte und berichtete, was in jener Nacht vorgefallen war. „Wir wollten die Disko verlassen, da sagte man uns, wir sollten besser hinten raus gehen, weil es vorne eine Rangelei gab“, so der 21-Jährige. „Als wir draußen waren, kam der Angeklagte auf einmal mit dem Standaschenbecher auf mich zu.“
Er habe sich nur so gerade eben umdrehen können, ehe er den Schlag abbekam, schilderte die Freundin des Geschädigten die Situation. Die 18-Jährige weiter: „Mein Freund ist zu Boden gefallen, dabei ist auch sein Handy kaputt gegangen.“
219 Euro müsse er laut Kostenvoranschlag für die Reparatur bezahlen, sagte der Geschädigte, der sich nicht genau so wenig wie die anderen Zeugen erklären konnte, warum der Angeklagte auf ihn los gegangen war, kannten sie sich doch gar nicht. „Es gab an dem Abend auch überhaupt keinen Kontakt.“
Es tue ihm leid, entschuldigte sich der Angeklagte bei dem 21-Jährigen, konnte ansonsten nicht viel zu der Tat sagen. Filmriss – zu viel Alkohol getrunken.
Das berücksichtigte der Richter in seinem Urteil: sechs Monate Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit. Zudem legte er dem Angeklagten auf, insgesamt 1019 Euro an den Geschädigten zu zahlen – 219 Euro Reparaturkosten für das Handy und 800 Euro Schmerzensgeld.