Immer und immer wieder tauchte der Volvo mit dem Herner Kennzeichen in ihrer Nähe und der ihrer Familie auf. Ihr Ex-Mann hatte sich den Wagen geliehen, um der 44-jährigen Richterin und den gemeinsamen Kindern nachzustellen, um sie zu verfolgen. „Das hatte für uns alle ganz extreme Auswirkungen“, schilderte die Juristin gestern vor dem Amtsgericht. Sie habe die Polizei gebeten, den Halter des Volvos darüber in Kenntnis zu setzen, zu welchem Zweck ihr Ex-Mann den Wagen nutze. Dies taten die Beamten. „Doch es hörte nicht auf.“

Die Staatsanwaltschaft warf nun einem 44-jährigen selbstständigen Schreiner aus Düsseldorf Beihilfe zum Stalking vor. Der Angeklagte habe dem Ex-Mann der Zeugin das Auto geliehen, obwohl er gewusst habe, dass er ihr und ihrer Familie mit dem Fahrzeug nachgestellt habe.

Fahrzeug einfach irgendwo abgestellt

„Der Volvo war ein Firmenwagen“, erklärte der 44-Jährige. Genutzt aber habe ihn sein Cousin, der bei ihm beschäftigt war, den Wagen geerbt und diesen dem Betrieb zur Verfügung gestellt hatte. „Er hat das Auto auch an den Mann, den ich einmal gesehen habe, verliehen“, sagte der Angeklagte.

Als dann die Polizei anrief und mitteilte, dass jemand Straftaten mit dem Wagen begehe, informierte er sofort seinen Cousin. Und der kontaktierte daraufhin den Mann, dem er das Auto geliehen hatte. „Er hat aber alles abgestritten und versichert, dass er mit dem Fahrzeug nichts anstellen werde“, erklärte der 46-Jährige, der jenen Worten Glauben schenkte.

Immerhin sei der Mann vertrauenserweckend gewesen, berichtete der Herner. 2011 habe er den früheren Rechtsanwalt aus Castrop-Rauxel kennen gelernt. „Es ging ihm weder beruflich noch privat gut, hatte psychische Probleme“, erzählte der Zeuge. „Ich habe ihm den Wagen geliehen, damit er Dinge des Alltags erledigen kann.“ Der ehemalige Anwalt, der seine Zulassung verloren hatte, habe gesagt, er wolle mit dem Volvo zu Bewerbungsgesprächen fahren. „Er hat den Wagen auch schon mal über mehrere Tage geliehen, und auch nach dem Anruf der Polizei hatte er ihn noch einige Monate dauerhaft zur Verfügung, zwischendurch hat er ihn immer mal wieder zurück gebracht“, sagte der 46-Jährige. „Irgendwann hat dann aber das Ordnungsamt bei uns angerufen und uns mitgeteilt, dass wir das Auto abholen sollen, ansonsten werde es abgeschleppt“, so der Angeklagte. Offenbar hatte der Stalker den Volvo einfach irgendwo abgestellt. „Dort, wo der Wagen stand, wurde in der Zwischenzeit allerdings eine Baustelle eingerichtet, so dass dort ein Parkverbot galt“, erklärten Zeuge und Angeklagter, die den Volvo schließlich abholten. Mittlerweile ist der Wagen verkauft.

Der Richter sprach den Düsseldorfer frei und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Wagen sei dauerhaft im Besitz seines Cousins gewesen, so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung.