Castrop-Rauxel. .
Mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, das ist Heike Borek wichtig. Sie engagiert sich als Schöffin am für Castrop-Rauxel zuständigen Jugendgericht in Dortmund. Mit diesem Jahr endet ihre zweite Amtsperiode.
Sie würde gern auch noch weitere fünf Jahre als Laien-Richterin dran hängen, doch das ist nicht zulässig.
Familienförderung intensivieren
Dabei, gibt sie zu, war es anfangs gar nicht so einfach mit der Realität fertig zu werden, mit der sie sich als Schöffin konfrontiert sieht. „Ich konnte die Leute nie verstehen, die sofort nach einer Gefängnisstrafe für jugendliche Straftäter rufen. Im Knast wird man doch kein besserer Mensch“, sagt die 53-jährige Mutter von vier erwachsenen Kindern. Diese Meinung vertritt sie auch heute noch. Heike Borek gibt aber auch zu, dass sie vor ihrer Zeit als Schöffin nicht hat glauben wollen, „dass schon so junge Leute von 14 Jahren anderen Menschen so hart, so gleichgültig gegenüber stehen“. Das hat sie erst in den Prozessen am Jugendgericht schmerzhaft erfahren müssen.
Doch nach wie vor ist sie nicht in jedem Fall gleich fürs Wegsperren von jugendlichen Straftätern. „Man müsste vielmehr noch viel früher und viel intensiver mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, vor allem die Familienförderung breiter aufstellen“, meint die Lehrerin aus Frohlinde. Die Jugendlichen im Alter von 14 bis 19, die sie in den Strafverfahren in Dortmund kennenlernt, das sind nämlich in der Regel die, deren Start ins Leben nicht so optimal verlaufen ist. „Die Schule abgebrochen, keine Chance auf einen Ausbildungsplatz oder einen Job. Das ist häufig die Realität“, sagt die 53-Jährige. Schwierige Familienverhältnisse kämen hinzu. „Manchmal sieht man die Eltern noch nicht einmal in den Verhandlungen. Da ist schon hart.“
Um so mehr freut sie sich, wenn sie dann doch einmal über die Jugendgerichtshilfe von einem Fall hört, wo sich das Blatt doch noch zum Positiven gewendet hat.
Immer zwei Schöffen, die Paarungen wechseln alle zwölf Monate, bilden gemeinsam mit dem Richter das Gericht. „Wir sind der emotionale Part an der Seite des Strafgesetzbuches“, beschreibt Borek die Aufgabenverteilung. Im Verfahren und bei der Urteilsfindung zählt die Meinung der Schöffen gleichberechtigt mit der des Robenträgers. „Es ist nicht Aufgabe eines Schöffen, das Strafgesetzbuch auswendig zu kennen, ganz im Gegenteil.“ Und das System, so hat es die Frohlinderin bisher erfahren, es funktioniert. „Es ist noch nicht vorgekommen, dass man am Ende nicht zu einem gemeinsamen Urteil gelangt ist.“