Castrop-Rauxel. .

„Superflat Allnet Spezial“, „Surf-Sofort-Paket UMTS“, „Call S mit Handy“. Mal ehrlich, wer soll da denn noch durchblicken – bei all den Telekommunikationsanbietern, bei all den Tarifen und Zusatzoptionen?

„Lassen Sie sich nicht in die Irre leiten“, rät Susanne Voss, die Leiterin der Verbraucherzentrale Castrop-Rauxel. Sie und ihre Mitarbeiter zeigen den Bürgern „Wege aus dem Labyrinth der Telefonanbieter“, klären über Kostenfallen auf und verhelfen den Kunden zu ihrem Recht. Denn das treten die Anbieter nicht selten mit Füßen.

So können sich Verbraucher oftmals vor mitunter recht penetranten Werbeanrufen kaum retten – trotz eines Verbots. Nicht selten schiebt der Anbieter den ahnungslosen Bürgern gar einen bindenden Vertrag unter. Susanne Voss: „Telefonwerbung ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.“ Ihr Tipp: „Wer unverhofft angerufen wird, sollte sich am besten auf nichts einlassen.“

Zudem rät die Leiterin der Verbraucherzentrale, bei den vielen Werbeversprechen auf die Fußnoten zu achten, das Kleingedruckte genau zu lesen – nicht selten verbergen sich dahinter versteckte Kosten. Und ebenso wichtig: „Vor Vertragsabschluss sollte der Verbraucher ganz genau den eigenen Bedarf ermitteln und einen Tarif auswählen, der zu seinem Telefonier- oder Surfverhalten passt“, betont Susanne Voss. Nicht minder wichtig sei es, die Angebote stets zu vergleichen.

Obacht ist auch beim Wechsel des Anbieters geboten. Susanne Voss erläutert: „Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Wechsel maximal einen Tag unterbrochen sein.“ Falls der neue Anbieter das nicht gewährleisten könne, müsse das bisherige Unternehmen einspringen, darf dafür aber nur 50 Prozent der ursprünglich vereinbarten Grundgebühr in Rechnung stellen.

„Es handelt sich hier um eine Neuerung im Telekommunikationsgesetz“, erklärt Susanne Voss. Auch eine weitere Novellierung habe die Rechte des Verbrauchers gestärkt: Teure Endlosschleifen von Service-Hotlines sollen der Vergangenheit angehören. So wird die Wartezeit bei Sonderrufnummern wie 0900 oder 0180 ab dem 1. Juni dieses Jahres gebührenfrei sein. Bisher waren nur die ersten zwei Minuten kostenfrei. „Verbraucher bezahlen künftig erst dann“, so Voss, „wenn das Gespräch entgegen genommen wird.“