Die Finanzämter starten Anfang März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2012. Bis Donnerstag, 28. Februar, haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben an die Finanzverwaltung einzureichen. Dazu zählen Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Mit Hilfe von „Elster“, der Elek-tronischen Steuererklärung, kann die Steuererklärung am Computer erstellt und elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden. ElsterFormular, das kostenlose Steuerprogramm der Finanzverwaltung, bietet die Möglichkeit, die Steuererklärung komprimiert (mit Ausdruck) oder authentifiziert (ohne Ausdruck) zu übermitteln. Das Programm steht unter www.elster.de zum Download bereit.

Wer die Software bereits im Vorjahr verwendet hat, kann auf die gespeicherten Daten zurückgreifen und diese individuell übernehmen. Neben der Berechnung der Steuer bietet Elster die Möglichkeit, den Steuerbescheid auch elektronisch zu erhalten.

Noch ein Hinweis der Finanzverwaltung für das vergangene Jahr: Ab 2012 können volljährige Kinder bei Vorliegen der bisherigen Berücksichtigungsgründe (z. B. Berufsausbildung) unabhängig von der Höhe ihrer eigenen Einkünfte und Bezüge berücksichtigt werden.

Einschränkungen greifen erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums. Dann besteht ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag nur, wenn das volljährige Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Unschädlich sind in dem Zusammenhang auch Tätigkeiten im Rahmen eines Ausbildungsdienst- oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses.