Castrop-Rauxel. .

Sie sind einerseits hilfreiche kleine Alleskönner, andererseits aber auch wahre Spione in der Hosentasche: Smartphones sammeln unzählige Daten, die beim Mailen, Surfen oder Navigieren mit dem Gerät übertragen werden. Und die Dienste, die sich dahinter verbergen, ziehen nicht selten Erkenntnisse aus diesen Daten, die für die Firmen bares Geld bedeuten. Deshalb mahnt die Verbraucherzentrale zu einem bewussten Umgang mit den modernen Mobiltelefonen und den sogenannten Apps, den Anwendungen.

Susanne Voss, Leiterin der Beratungsstelle in der Mühlengasse, formuliert es drastisch: „Smartphones sind nun einmal kleine Computer, mit denen man unter anderem auch telefonieren kann.“ Viele der Verbraucher aber, die bei ihr und ihrem Team Rat suchten, wüssten schlicht nicht mit der modernen Technik umzugehen – und tappten daher in eine Kostenfalle. „Viele, die ihren Vertrag verlängern und Anspruch auf ein neues Handy haben, nehmen dann eben ein Smartphone. Das ist schick und das haben alle“, skizziert Voss.

Gerade ältere Menschen hätten Probleme mit den neuen Geräten, hat Susanne Voss in ihren Beratungsgesprächen die Erfahrung gemacht. „Da wischt man ja nur noch drüber und hat schon etwas ausgelöst. Das ist anders, als wenn man aktiv einen Knopf drückt“, ist die Leiterin der Beratungsstelle überzeugt.

Und so passiert nicht selten das ein oder andere Missgeschick. Da flatterten etwa einem über 70-Jährigen hohe Handyrechnungen ins Haus, auf denen dann die Abrechnungen von Drittanbietern auftauchten: Gebühren über die Nutzung von – sagen wir mal – Erwachsenenunterhaltung. Und das dazu als Abo mit monatlichen Kosten. Der Mann schwört Stein und Bein den Dienst nicht bewusst aktiviert zu haben und suchte nun die Hilfe der Verbraucherzentrale. „Ein typischer Fall“, sagt Susanne Voss. Oder aber der Knirps, der ein paar Minuten mit Mamas Handy spielen darf, dann aber bei der lustigen bunten App auf das Werbebanner kommt und so kostenpflichtige Dienste abruft.

Helfen kann sie in solchen Fällen neben ihrer Beratung auch mit Musterbriefen, die wegen unberechtigter Forderung an den jeweiligen Anbieter geschickt werden müssen. Die Drittanbieter müssen nachweisen, dass tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde. Zudem sollte der Verbraucher der Verarbeitung sämtlicher seiner Daten widersprechen und sein Schreiben mit einer Frist versehen, in der der Anbieter Stellung nehmen muss.

Falsch sei es, sagt Susanne Voss, klaglos die überhöhte Rechnung zu bezahlen. Unter den App-Anbietern sei eine Reihe schwarzer Schafe unterwegs. Grundsätzlich sollte sich jeder überlegen, wofür er sein Handy nutzen will. „Wenn ich nur telefonieren und SMS schreiben will, dann brauche ich kein Smartphone“.