Castrop-Rauxel. . Nur bei defekter Ware muss der Händler reagieren. Ist allerdings Nicht-Gefallen der Grund für einen Umtausch, muss der Kunde auf Kulanz hoffen.
Das Smartphone tritt seinen multimedialen Dienst erst gar nicht an, der heiß begehrte Tablet-PC liegt gleich doppelt unterm Tannenbaum und die gern genommenen SOS-Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen die Herren selten wirklich. Daher gibt die Verbraucherzentrale NRW nach dem Weihnachtsfest hilfreiche Tipps rund um Reklamation und Umtausch unliebsamer Gaben.
Umtausch
Trifft das Geschenk partout nicht den Geschmack oder lag es gleich zweimal unter dem Weihnachtsbaum, haben Käufer keineswegs automatisch ein Recht, das Präsent umzutauschen. Vielmehr sind sie sind auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wer sich nicht schon beim Kauf schriftlich hat zusichern lassen, dass das Geschenk umgetauscht werden kann, der hat nachher schlechte Karten, wenn der Händler die Ware nicht zurücknehmen will, weil sie nicht gefällt.
Reklamation
Wenn die gekaufte Ware allerdings nicht in Ordnung ist, also die Spielekonsole streikt oder der Reißverschluss klemmt, hat der Käufer klare Rechte gegenüber dem Verkäufer. Denn bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen.
Rechte des Händlers
Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der fehlerhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder mangelfreien Ersatz zu liefern.
Vorteile für Kunden
Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf liegt es beim Händler nachzuweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. Auch das ist Musik für Kundenohren: Bei schlecht verständlichen oder fehlerhaften Montage- oder Bedienungsanleitungen haftet der Verkäufer.
Gutschein
Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss darauf achten, wann die Einlösefrist endet. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt eine Frist von drei Jahren. Was zu beachten ist, damit Kauf oder Rückgabe im Geschäft oder auch bei Versand- und Internetbestellungen problemlos funktionieren, zeigt der Ratgeber „Meine Rechte bei Kauf und Reklamation – Basiswissen für König Kunde“, den die Verbraucherzentrale NRW herausgegeben hat.
Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW sitzt in Castrop-Rauxel in der Mühlengasse 4.
Zu erreichen ist sie Montag und Donnerstag 9-12 und 14-18 Uhr sowie Dienstag und Freitag von 10-15 Uhr. 0 23 05/17 10 .
Zwischen den Feiertagen macht die Beratungsstelle Weihnachtspause (bis 2. Januar 2013). Das Verbrauchertelefon allerdings ist durchgängig erreichbar: Mo. bis Fr. von 9 bis 17 Uhr: 0900/189 79 69 für 1,86 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunkpreise abweichend).