Castrop-Rauxel. .

Dieser Streit war erst der Anfang, soll Auslöser für Provokationen und Beleidigungen gewesen sein.

2009 zog die deutsch-türkische Familie I. in die schmucke Doppelhaushälfte auf Schwerin, fühlte sich dort wohl. Bis kurz darauf der Ärger mit dem Nachbarn begann: Nachdem das Ehepaar I. im Jahr des Einzugs die Küche renoviert hatte, erhob Wilfried Z. den Vorwurf, dass drei seiner Fliesen danach nicht mehr richtig an der Wand hingen. Durch das Bohren und Hämmern nebenan sollen sie sich gelöst haben. Wegen des drei Millimeter großen Versatzes an drei Fliesen strengte Wilfried Z. daraufhin ein zivilrechtliches Verfahren gegen seine Nachbarn an. Gestern folgte die Verhandlung vor dem Castrop-Rauxeler Amtsgericht. Dort erläuterte ein Sachverständiger sein Gutachten. An den drei Fliesen habe er zwar einen Versatz und Hohllagen festgestellt, so der Bauingenieur. „Doch die gab es auch an den anderen Wänden.“ Ursächlich dafür sei wohl die Befestigung der Fliesen. Der Sachverständige erklärte: Die Fliesen seien, bedingt durch das Alter des Hause, nicht flächig, sondern nur punktuell an den Wänden befestigt.

„Der Versatz an den drei Fliesen, der war bereits vorhanden, und ist nicht durch die Renovierungsarbeiten der Nachbarn entstanden“, sagte der Bauingenieur. „Die Fugen haben nämlich auch keinerlei Rissbildungen aufgewiesen“, begründete er.

Doch Wilfried Z. blieb dabei: Die Wand, die ihn und seine Nachbarn trennt, „ist in unverantwortlicher Weise angegangen worden“. Ahmet I. erläuterte hingegen vor Gericht, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Der Beklagte weiter: „Wegen jeder Kleinigkeit ist er in der Renovierungszeit gekommen.“

Und nachdem dann zwei Gutachten die Vorwürfe des Klägers widerlegt hatten, „war der Teufel los“. Er habe begonnen, die Familie I. zu beleidigen und zu terrorisieren. Das gipfelte darin, dass er ein Plakat mit provokanter Parole gut sichtbar an seinem Gartenhaus anbrachte. Die Aufschrift: „Auf, auf, ab in eure Heimat, sie warten schon auf euch, bestimmt. Gut Flug.“ Heute muss sich Wilfried Z. deswegen vor dem Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beleidigung in drei Fällen vor.

Das Urteil im zivilrechtlichen Verfahren wird die Richterin in wenigen Wochen verkünden.