Castrop-Rauxel. .

Mit gerade mal 14 sagte sie sich von ihrem Elternhaus los, haute immer wieder ab. Irgendwann tauchte sie komplett unter, lebte auf der Straße, geriet auf die schiefe Bahn. Mit 15 muss sich die Schülerin nun vor dem Landgericht in Dortmund verantworten.

Gemeinsam mit zwei jungen Männern soll sie im August vergangenen Jahres Brandsätze in den Vorraum der Sparkassen-Filiale an der Wilhelmstraße geworfen haben. Nur drei Tage später soll das Trio versucht haben. selbst gebauten Molotow-Cocktails in einem Gartencenter zu zünden. Patrouillierende Sicherheitskräfte aber durchkreuzten ihren Plan.

Die Schülerin aus Hamm gestand jene Taten. Zugleich aber wies sie den Vorwurf der Sachbeschädigung in sieben Fällen von sich. Bei einem Streifzug durch Werne soll sie mehrere Mülltonnen in Brand gesetzt haben. Zudem soll sie einige Autos zerkratzt haben. Über ihre Verteidigerin aber ließ die 15-Jährige erklären, dass sie nur zwei Mülltonnen in Brand gesetzt habe. Für die anderen Sachbeschädigungen sei nicht sie verantwortlich. Das Gericht stellte das Verfahren daraufhin in sechs von zunächst sieben Anklagepunkten ein. Sie fielen im Vergleich zu den anderen Anklagevorwürfen, zu den Taten in Castrop-Rauxel, nicht beträchtlich ins Gewicht, so die Begründung.

„Sie kann heute nicht mehr verstehen, was sie da getan hat“, sagte eine Jugendhelferin. „Sie würde die Taten am liebsten ungeschehen machen.“ Mittlerweile habe sich die 15-Jährige wieder stabilisiert, ihre schwierige Vergangenheit bewältigt.

„Ihre Familie ist nach außen hin intakt“, berichtete die Mitarbeiterin der Jugendhilfe. Sie fügte hinzu: „Doch Sophie erzählte, dass die Familie so intakt gar nicht sei.“ Beide Eltern seien stark materiell orientiert, Gefühle seien da eher auf der Strecke geblieben. Ihre Mutter bezeichnete die 15-Jährige gar als herzlos. Die Schülerin stellte die Werte der Eltern in Frage, rebellierte. In dieser Phase riss sie von Zuhause aus, lernte die beiden Männer kennen. „Sie wollte ihren Eltern deutlich machen, dass sie einen anderen Weg gehen wollte.“ Schließlich aber musste sie erkennen, dass sie an die falschen Freunde geraten war. Die begangenen Straftaten seien „schwerwiegend“, sagte der Staatsanwalt. Er beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Urteil fällt am 24. Oktober. Dann will die Strafkammer auch das Verfahren gegen die beiden jungen Männer fortsetzen.