Castrop-Rauxel. .
Für die Nachbarn ist es ärgerlich. Gleich nebenan verkommt ein Grundstück, verfällt ein Haus – und die Eigentümer kümmern sich nicht. Und das oft über Jahre und Jahrzehnte. Schrott-Immobilien gibt es in der Europastadt zum Glück nicht all zu viele. Aber einige eben schon.
Die Natur hat das Haus an der Glückaufstraße fest im Griff. Jetzt, im Sommer, wenn alles grünt und blüht, fällt vielleicht nicht sofort auf, dass es sich bei dem einst schmucken Häuschen fast schon um eine Ruine handelt.
Wenn man genauer hinschaut, sieht man allerdings, dass die Fenster von innen verbrettert sind, die Scheiben geborsten. Der einst gepflegte Vorgarten ist zum Urwald geworden, der den Weg zu Haustür und Garage versperrt. 1993 sind die Bewohner ausgezogen, seitdem sind Grundstück und Haus in der kleinen Wohnstraße gegenüber vom Stadtgarten mehr oder weniger sich selbst überlassen. Vor kurzem gab es eine Beschwerde der Nachbarn. Ein Obdachloser hatte in dem Haus Unterschlupf gesucht. „Das bedeutet Brandgefahr aber auch hygienische Probleme, schließlich ist in dem Haus ja alles abgestellt“, erklärte auf Anfrage unserer Zeitung Nicole Fulgenzi vom Presseamt der Stadt. Die Stadt musste einschreiten, Grundstück und Haus neu sichern. Die Rechnung für diese Maßnahmen gehen dann an den Eigentümer, der bei der Immobilie an der Glückaufstraße zumindest bekannt ist. „Mehr, als dafür zu sorgen, dass von der Immobilie keine Gefahr ausgeht, können wir als Stadt aber auch schon nicht unternehmen“, sagt Fulgenzi. Im Fall des Häuschens an der Glückaufstraße lässt die Stadt noch ab und an die Hecke schneiden, damit der Wildwuchs die Nachbarn nicht allzu sehr stört. Auch dafür geht die Rechnung an den Eigentümer.
Eine andere Schrott-Immobilie, derselbe Eigentümer wie an der Glückaufstraße: In dem Laden an der Kreuzstraße kauft schon lange niemand mehr Brot und Käse ein. Schaufenster und Eingang sind mit Brettern gesichert, die Wohnungen darüber stehen leer. Zwischen Hauswand und Bürgersteig haben ein paar Sträucher Wurzeln geschlagen, sie machen den Anblick der ungepflegten Fassade noch trostloser. Seit vier Jahren steht das Haus schon leer. Wie es weiter geht mit der Immobilie? Niemand weiß es, die Anwohner werden mit dem Anblick wohl noch einige Zeit leben müssen.
Trutzig wirkt die Hausruine an der Bergstraße nach wie vor. Die leeren Fensterhöhlen aber geben den Blick frei auf ungebremsten Verfall. Decken sind eingestürzt, Türen und Fenster gibt’s schon lange nicht mehr, aus dem Hausgiebel wuchern kleine Bäume. Verirren sich Kinder zum Spielen in diese Ruine, dann kann das nur gefährlich werden.
Also schaut die Stadt auch an der Bergstraße regelmäßig nach dem Rechten, überprüft, ob die Schrott-Immobilie gesichert ist. Ein Eisenzaun soll den Zutritt verwehren. 2002, vor zehn Jahren also, sind die letzten Bewohner aus dem Haus an der Bergstraße ausgezogen. Der Eigentümer hatte zwar schon vor längerem Abriss und Neubebauung angekündigt, getan hat sich aber nichts. Aktuell, sagt Nicole Fulgenzi, liegt der Stadtverwaltung noch nicht einmal ein gültiger Antrag für eine Abrissgenehmigung für die Hausruine vor.
Drei Beispiele für Schrott-Immobilien, die in Privatbesitz sind.
Doch was passiert, wenn der Eigentümer stirbt und es keine Angehörigen, keine Erben gibt? In einem solchen Fall gehen Haus oder Grundstück (aber auch alle anderen Besitztümer) an das Land NRW. Für Castrop-Rauxel verwaltet die Bezirksregierung Münster solche Erbschaften. Seit 2004 ist das z. B. eine sechs Hektar große Altdeponie (Tongrube) an der Christinenstraße. In der Regel sind mit solchen Erbschaften keine Reichtümer durch Verkauf zu erzielen, eher im Gegenteil. Bei der Tongrube ist es immerhin gelungen, das Areal an einen Bogensportverein zu verpachten.