Castrop-Rauxel. . Prof. Jürgen Eitenmüller ist medizinischer Gutachter. Zu seinen Auftraggebern zählen Berufsgenossenschaften, private Versicherungsträger sowie Sozial- und Zivilgerichte.

Seine langjährige Erfahrung ist sein Rüstzeug. Allein rund 20 Jahre war Prof. Jürgen Eitenmüller am St.Rochus-Hospital beschäftigt, davon lange Jahre als chirurgischer Chefarzt. Doch mit der Materie, die ihn auch heute noch beschäftigt, nach seinem Ausscheiden aus dem klinischen Dienst, kam er bereits ganz zu Beginn seiner ärztlichen Laufbahn in Kontakt: Medizinischen Gutachten.

Schon als Assistenzarzt an einem berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus kam diese Aufgabe auf Jürgen Eitenmüller zu. Damals, so räumt der 69-Jährige schmunzelnd ein, als nicht immer willkommene Zusatzarbeit. Heute arbeitet er als selbstständiger Gutachter mit eigenem Institut, bezog 2008 seine Büroräume am Simon-Cohen-Platz, und hat über die Jahre durchaus Gefallen gefunden an der Begutachtung medizinischer Fälle.

Doch, was macht ein medizinischer Gutachter eigentlich? Er erfüllt in etwa die Funktion eines Mittlers zwischen Gerichten, Ärzten oder Kliniken und dem Patienten, wenn nicht eindeutige medizinische Sachverhalte aufzuklären sind.

Das kann der Verdacht auf einen ärztlichen Kunstfehler sein oder aber die Frage nach der Arbeitsfähigkeit. Zumeist geht es darum, medizinisch belegbare Gründe entweder für eine einmalige Entschädigung oder eine dauerhafte Versicherungsleistung zu finden. „Auch Berufsgenossenschaften gehören zu meinen Auftraggebern, wenn das Vorliegen einer Berufskrankheit zu beurteilen ist“, verdeutlicht der gebürtige Odenwälder.

Am Urteil kann eine Existenz hängen

„Denn erst, wenn ein Gutachten da ist, zahlen die Berufsgenossenschaften aus“, so der Fachmann. Zügige Bearbeitung des jeweiligen Falles sei da vonnöten, denn, so Eitenmüller: „Wenn man einmal verstanden hat, dass da Existenzen und ganze Familien dran hängen, weiß man, wie dringend diese Gutachten gebraucht werden.“ Wenn etwa ein Handwerker krankheitsbedingt nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, dann kommt Eitenmüller zum Einsatz. „Der Patient sagt mir, was er hat, was er noch kann und was nicht mehr“, so der Mediziner.

Handelt es sich um eine körperliche Einschränkung, die alleine durch den Beruf ausgelöst wurde? Tritt also der Versicherungsfall ein? Sprechen alle Faktoren aus medizinischer Sicht dafür? Genügt das zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit? Ein breites Spektrum, das sachlich abgewogen sein muss.

Ein weiteres Aufgabenfeld von Eitenmüller sind ärztliche Kunstfehler, die vor Gericht landen. „Der Richter muss wissen: Kann das wirklich aus Versehen und ohne Schuld des Arztes so passiert sein oder hat der geschlampt.“ Also wälzt Eitenmüller Akten, führt Gespräche mit dem betreffenden Patienten, untersucht ihn eingehend – und kommt zu seinem Urteil.

An dieser Stelle kann Eitenmüller wieder seine Erfahrung in die Waagschale werfen und muss zugleich Objektivität walten lassen. „Ich will meine Berufskollegen nicht in die Pfanne hauen, sondern muss gerecht abwägen, wie der Fehler zustande gekommen ist – und das dann so niederschreiben, dass ein Richter es versteht“, skizziert der 69-Jährige, der sein Wissen regelmäßig durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen auf den neuesten Stand bringt.

Ans Aufhören mag Prof. Jürgen Eitenmüller nicht denken. Zwar genießt er seine Freizeit, die er mit ausgedehnten Fahrradtouren verbringt. Doch die medizinischen Fragen lassen ihn nicht los, noch lange nicht, wie er ein wenig verschmitzt sagt – und man glaubt es ihm aufs Wort.

Kontakt zum Medizinischen Gutachteninstitut von Prof. Eitenmüller 02305 / 9 78 81 26. Hier geht es zur Homepage.