Castrop-Rauxel. .
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat wegen des Nachbarschaftsstreits auf Schwerin Anklage gegen den 66-jährigen Rentner erhoben. Der Vorwurf: Beleidigung in drei Fällen. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei nicht erfüllt, erklärte die Staatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung.
Der 66-Jährige hatte Plakate mit diffamierenden Sprüchen gut sichtbar an seinem Gartenhaus angebracht, um seine türkischstämmigen Nachbarn zu provozieren und zu kränken (wir berichteten). Zudem soll er seiner Nachbarin gefolgt sein, als diese zum Einkaufen fuhr. Vor dem Supermarkt soll er ihr zugerufen haben: „Türken dürfen hier nicht einkaufen.“
Diese und eine weitere verbale Äußerung erfüllen laut Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel den Tatbestand der Beleidigung, ebenso das gut sichtbar angebrachte Plakat mit der Aufschrift „Run the Türken out“. Damit habe er die Grenzen des „Rechts auf freie Meinungsäußerung“ deutlich überschritten.
Eine Volksverhetzung sei hingegen nicht nachweisbar. „Wir gehen davon aus, dass der Angeschuldigte seine Nachbarn vor dem Hintergrund eines lange schwelenden Nachbarschaftsstreits primär persönlich herabsetzen wollte, nicht weil sie einer bestimmten Volksgruppe angehören“, begründete Holznagel. Die Abgrenzung zwischen Beleidigung und Volksverhetzung sei hier sehr schwierig gewesen.