Castrop-Rauxel. .
Der Stand der Lärmsanierungsplanung der Deutschen Bahn im Stadtteil Rauxel lässt für die Anwohner hoffen. Heiko Dobrindt, Technischer Beigeordneter sieht vom Ablauf her „einen Silberstreif am Horizont“ und sagt: „Das wird eine wesentliche Erleichterung für die Anwohner bringen.“
Thorsten Werth-von Kampen, Ressortleiter Umwelt beim EUV: „Es sieht so aus, dass Erstmaßnahmen wohl ab 2014 umgesetzt werden können.“
Wie der EUV-Umweltexperte im Umweltausschuss mitteilte, sind die für Rauxel notwendigen Maßnahmen deutlich in der Prioritätenliste nach vorne geschoben worden. Derzeit hat die Deutsche Bahn mit den Planungen begonnen, wird im nächsten Jahr ins Plangenehmigungsverfahren einsteigen. Der erhebliche Vorlauf ist einem umfangreichen Verfahren geschuldet, da es sich um Baumaßnahmen an aktivem Bahnstrecken und somit mit entsprechenden Sperrpausen und Änderungen im Fahrplan handelt.
Unter der Lärmbelästigung leiden seit Jahren Anwohner der Victorstraße und der Ilandstraße. „Wir gehen von einigen hundert Betroffenen aus.“ Die Stadt hatte in der Vergangenheit den Schallschutzpegel gemessen und die Werte lagen deutlich über 43 dB(A). Werth-von Kampen nannte gar jetzt gemessene Werte von 73 bis 75 dB(A). Und die sind mehr als problematisch. Aufgrund des städtischen Zahlenmaterials hat die Bahn ihre Listen überarbeitet. Werth-von Kampen: „Unsere Zahlen waren die richtigen.“ Nach entsprechender Neuberechnung kam es denn auch zum beschleunigten Plan.
Nach derzeitigem Kenntnisstand und unter der Berücksichtigung der Bewilligung der Förderung sind nun folgende aktive Maßnahmen im Stadtteil Rauxel geplant. Eine Lärmschutzwand verläuft parallel zur Victorstraße zwischen Gartenstraße und Berliner Platz, eine weitere parallel zur Ilandstraße, zwischen Bahnhofstraße und Ilandstraße 67. Zudem soll eine Lärmschutzwand nördlich der Bahnlinie zwischen Sportplatz Vördestraße und Kämpenstraße errichtet werden. Allein ein Meter dieser Wände, so Werth-von Kampen, kostet rund 3300 Euro.
Für die Wohnräume, die nicht von den Lärmschutzwänden abgedeckt werden, sind passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude vor dem 1. April 1974 errichtet wurde. Dann sind der Einbau von Schallschutzfenstern, Wandlüftern mit Schalldämpfung und Verbesserungen an Rolläden, Wänden und Dächern förderfähig. Betroffene Hauseigentümer erhalten 75 Prozent der Aufwendungen für diese passiven Schallschutzmaßnahmen erstattet.
Ein Antrag muss hier nicht gestellt werden, da die Fördermittel für die betroffenen Abschnitte durch die Deutsche Bahn beantragt werden. Gleiches gilt übrigens auch für die vom Schienenverkehrslärm belasteten Gebäude an der Güterzugstrecke im Stadtteil Becklem. Bei neu gebauten Häusern wiederum mussten die Fenster bereits die Schallschutzklasse V erfüllen. Werth-von Kampen: „Hier wäre zu überprüfen, ob diese Maßnahme überhaupt gemacht wurde.“ Auf Antrag von Bernd Goerke (SPD) soll die Verwaltung nun versuchen, gegenüber der Bahn noch etwas heraus zu holen. So ist das Brückenbauwerk über der Bahnhofstraße genau wie der Bereich des Berliner Platzes von einer Lärmschutzmauer ausgenommen. Grund: Nur Wohnhäuser haben einen Schutzanspruch. Das reichte der Politik nicht. Einstimmig forderte der Ausschuss einen Nachschlag. Gewünscht sind an diesen Stellen transparente Lösungen in Form von Lärmschutzmauern.