Castrop-Rauxel. .

Sie fühlte sich schlecht, einsam, sie brauchte jemanden, mit dem sie reden konnte – und wählte die 110, die Notrufnummer der Polizei in Recklinghausen. Einige Beamten nahmen sich wohl sogar Zeit für die 51-Jährige. Bei insgesamt 28 Anrufen in kurzer Zeit wurde es den Polizisten dann aber doch zu bunt.

„Ich werde das nie wieder tun“, versprach sie vor dem Amtsgericht. Dort musste sie sich wegen Missbrauchs von Notrufeinrichtungen verantworten. In der Anklage hieß es: In der Nacht vom 13. auf den 14. November habe sie mehrfach die 110 gewählt – nicht etwa, weil sie sich in einer Notlage befunden habe, sondern weil sie sich einsam gefühlt habe. Die Angeklagte, die offenbar unter Depressionen und einer Persönlichkeitsstörung leidet, erklärte ihr Verhalten mit dem Tod ihrer Mutter. Sie sei ihre Bezugsperson gewesen. „Als sie gestorben ist, war das sehr schlimm für mich“, sagte die 51-Jährige. „Ich bin dann auf die dumme Idee gekommen, den Notruf zu wählen.“ Sie habe sich doch nur ein bisschen Aufmerksamkeit gewünscht. Warum sie in dieser Situation nicht die Telefonseelsorge angerufen habe, fragte der Richter. „Das habe ich ja versucht, mehrfach sogar, aber das hat nicht funktioniert.“ Dort lief nur das Band, sie konnte keinen erreichen.

„Wir stellen das Verfahren ausnahmsweise noch mal ein“, so der Richter. Allerdings müsse die Angeklagte 100 Euro an die Staatskasse zahlen. Künftig, mahnte der Richter, solle sie jene Anrufe unterlassen. In der Vergangenheit habe sie sich deswegen immerhin schon zwei Mal vor Gericht verantworten müssen. In beiden Fällen erfolgte die Einstellung des Verfahrens.