Castrop-Rauxel. .

Zur angemessenen kommunalen Finanzausstattung hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz völlig anders geurteilt als NRW - und sorgt damit hier für Hoffnung auf eine gerechtere Gestaltung der Gemeindefinanzierung.

Landrat Cay Süberkrüb sagt nun anlässlich dieses Urteils: „Auch wenn sie keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Kreis Recklinghausen und seine zehn Städte hat, zeigt die Entscheidung der Koblenzer Richter doch, dass wir mit unserer Bewertung der Ungerechtigkeit im Finanzausgleich ganz richtig gelegen haben. Vielleicht sorgt dieses Urteil auch dafür, dass sich die Gemeindefinanzierung in NRW auf Dauer gerechter gestaltet wird.“

2011 haben der Kreis RE und damit auch Castrop-Rauxel vor dem Verfassungsgerichtshof eine Niederlage eingesteckt. Der Anspruch auf eine gerechtere Finanzausstattung durch das Land NRW wurde von den Richtern trocken abgelehnt. Umso erstaunter sind die Reaktionen auf das Urteil, das in einem sehr ähnlichen Verfahren der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gefällt hat. „Der Anspruch der Kreise auf eine angemessene kommunale Finanzausstattung aus der Landesverfassung bezieht sich auch auf eine angemessene Verteilung der Schlüsselmasse und umfasst insbesondere einen gerechten Ausgleich des Anstiegs der Ausgaben der Kreise für Soziales“, heißt es dort. Folge: Der kommunale Finanzausgleich muss zum 1. Januar 2014 grundlegend reformiert werden, so der Verfassungsgerichtshof.

Neben inhaltlicher Parallelen zwischen beiden Fällen gibt es eine weitere: Prof. Dr. Martin Junkernheinrich hat sowohl den Kreis RE als Finanzgutachter begleitet, als auch den Kreis Neuwied, der sich jüngst über den Erfolg seiner Klage freuen durfte.