Castrop-Rauxel..
Feuerwerksartikel für Silvester der Kategorie 2 dürfen in diesem Jahr nur vom 29. bis einschließlich 31. Dezember verkauft werden.
Darauf macht die IHK Nord Westfalen aufmerksam. In einem Merkblatt informiert die IHK auch über weitere Regelungen für den Verkauf und die Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen.
Grundsätzlich kann jeder Händler pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 verkaufen. Allerdings ist der erstmalige Verkauf mindestens zwei Wochen vorher dem örtlich zuständigen Amt für Arbeitsschutz anzuzeigen. Eine erneute Anzeige ist laut IHK Nord Westfalen nicht notwendig, wenn pyrotechnische Gegenstände jährlich wiederkehrend zu Silvester vertrieben werden. Der Händler muss jedoch das Amt für Arbeitsschutz unterrichten, wenn er den Vertrieb einstellt.
Nicht ausgehändigt werden dürfen Feuerwerke der Kategorie 2 an Jugendliche unter 18 Jahren. Dagegen ist der Verkauf von Kleinstfeuerwerken der Kategorie 1 an Jugendliche, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt.