Castrop-Rauxel..

Die Frau, die einen Polizisten wüst beschimpft und bespuckt, zudem den Ex-Mann ihrer Lebensgefährtin mit Faustschlägen traktiert haben soll, muss für sechs Monate und zwei Wochen ins Gefängnis. So lautete jetzt das Urteil des Strafgerichtes, nachdem es in diesem Fall an einem weiteren Verhandlungstag noch zwei Zeugen gehört hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte der 31-jährigen Hartz IV-Empfängerin am ersten Verhandlungstag vorgeworfen, dem Ex-Mann ihrer Lebensgefährtin im Mai nach einer verbalen Auseinandersetzung vor einer Gaststätte an der Lange Straße zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben. Nach jener Attacke soll es dann nur einen Monat später erneut zu einem Spektakel auf der Lange Straße gekommen sein. Die Angeklagte soll zwei Polizisten erst grundlos angepöbelt und massiv beleidigt, dann einen der beiden Beamten bespuckt haben. „Ich habe mich geekelt“, so der Geschädigte.

Dass sie ihn bespuckt habe, räumte die Beschuldigte ein. Allerdings leugnete sie die Beleidigungen. Auch die körperliche Attacke auf den Ex-Mann ihrer Freundin relativierte sie, sprach von nur einem Schlag mit der flachen Hand, von einem Reflex in einer tumultartigen Auseinandersetzung. Der Geschädigte hingegen schilderte die Situation anders.

„Es war schon richtig heftig, wie er die Angeklagte da weg gezogen hat“, versuchte eine 40-Jährige, ihre Bekannte zu entlasten. Auch bei dem Vorfall mit der Polizei sei die Aggression nicht von der Beschuldigten ausgegangen, bekräftigte eine zweite Zeugin. „Sie hat nichts gemacht.“

Staatsanwalt und Richter jedoch schenkten diesen Aussagen nur wenig Glauben. Eine Bewährungsstrafe kam für den Richter nicht zuletzt auch wegen einer schlechten Sozialprognose nicht mehr in Betracht ebenso wenig für die Staatsanwaltschaft, die nur fünf Monate Haft beantragte. Gegen die Angeklagte spreche ganz klar ihr Vorstrafenregister. Zuletzt verurteilt wegen Bandendiebstahls sei sie nun innerhalb ihrer Bewährungszeit erneut mit dem Gesetz in Konflikt geraten. „Und mittlerweile sind bereits neue Straftaten aufgelaufen“, sagte der Richter. „Ich befürchte, dass es immer so weiter geht, wenn Sie noch einmal Bewährung bekommen.“