Castrop-Rauxel. . Bildungs- und Teilhabepaket geht an Familien, die auch Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben – Jobcenter ist Ansprechpartner

Die ersten 10 000 Anträge sind gestellt, und stetig gehen neue Anträge beim Jobcenter Kreis Recklinghausen ein: Das Bildungspaket wird von immer mehr Menschen in Anspruch genommen. Aber es könnten noch deutlich mehr sein.

„Rund 28 000 Personen im Kreis Recklinghausen haben die Möglichkeit, Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen“, sagt Felix Nobbe, zuständiger Mitarbeiter für das Bildungspaket in der Geschäftsführung des Jobcenters, und führt weiter aus: „In den Bezirksstellen des Jobcenters in den zehn Städten des Kreises liegen neue Infoflyer vom Land NRW zu den unterschiedlichen Leistungen aus. Wer noch Informationsbedarf hat, kann sich natürlich auch bei den Ansprechpartnern in den Einrichtungen beraten lassen.“

Wichtig ist, dass die Leistungen einzeln und für jeden Bewilligungsabschnitt neu beantragt werden müssen. Und: Die Leistungen können nur ab dem Monat bewilligt werden, in dem der Antrag gestellt worden ist. „Deshalb sollten Eltern zum Beispiel die Anträge für die Mittagsverpflegung zügig stellen – gerade vor dem Hintergrund, dass das Landesprogramm ‚Kein Kind ohne Mahlzeit’ ausgelaufen ist“, empfiehlt Felix Nobbe. Zudem weist er auf eine weitere Änderung hin: „Ab diesem Schuljahr wird das Geld für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 100 Euro gesplittet ausgezahlt. 70 Euro zum Schuljahresbeginn am 1. August und 30 Euro zum zweiten Schulhalbjahr am 1. Februar.“

Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Familien, die auch Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Sie können diese Ansprüche beim Jobcenter geltend machen. Bezieher von Kinderzuschlag, Wohngeld und SGB-XII-Leistungen haben ebenfalls Anspruch auf derartige Leistungen. Sie müssen die Anträge bei ihrer Kommune stellen.

Leistungen gibt es für Kinder und Jugendliche in folgenden Bereichen: (Schul-)Ausflüge und mehrtägige (Klassen-)Fahrten, Schulbedarfspaket, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, Zuschuss zum Mittagessen sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ein Teil der Leistungen steht auch für junge Erwachsene bis 25 Jahren zur Verfügung.