Castrop-Rauxel. .

Obwohl er zuvor Drogen konsumiert hatte, setzte sich ein 33-jähriger Lehramtsanwärter ans Steuer seines Wagens. Wegen jener Rauschfahrt, die im Kreisverkehr am Westring mit einem Unfall endete, musste sich der Student jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.

Er habe fahrlässig gehandelt, warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Trotz Fahruntüchtigkeit, bedingt durch den Konsum des Rauschmittels, habe er sich am späten Abend des 7. April ins Auto gesetzt. Damit sei er nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen, befand die Staatsanwaltschaft.

Sein Mandant habe sein Fehlverhalten bereits eingeräumt, erklärte der Verteidiger des Angeklagten. Der 33-Jährige habe sich fahrtüchtig gefühlt. Zudem betonte der Anwalt, dass sein Mandant nachweislich kein Abhängigkeitsproblem habe, konsumiere keineswegs - wovon ein Sachverständiger zunächst ausgegangen war - gelegentlich bis regelmäßig Drogen. Die Ergebnisse einer Urinprobe sowie eines Schnelltests würden dies eindeutig belegen.

Der Verteidiger beantragte schließlich eine milde Strafe für seinen Mandanten, der sich derzeit noch mit Gelegenheitsjobs über Wasser hält, ehe er im nächsten Jahr sein Referendariat antreten wird. Die Staatsanwaltschaft forderte 20 Tagessätze à zehn Euro. Letztlich verurteilte der Strafrichter den Studenten zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à zehn Euro. Zudem dürfe die Verwaltungsbehörde dem Angeklagte vor Ablauf eines halben Jahres keine Fahrerlaubnis erteilen. Vor drei Monaten, unmittelbar nach dem Unfall, wurde sein Führerschein bereits eingezogen. Nun muss er also weiterhin ohne die Fahrerlaubnis klar kommen, wird im August allerdings an einem Sperrfristverkürzungsseminar teilnehmen. Dabei handelt es sich um eine Schulung für alkohol- oder drogenauffällige Fahrer. Schließt er den Kurs mit Erfolg ab, so wird der Richter dies berücksichtigen und die Sperrfrist auf Antrag verkürzen.