Castrop-Rauxel. .

Fünf Mal hat ein junger Vater seinem erst wenige Wochen alten Sohn Mund und Nase zugehalten, bis der Kleine blau anlief. Im Prozess vor dem Dortmunder Landgericht legte der psychisch kranke 23-Jährige ein Geständnis ab.

Was er getan hat, macht fassungslos. Aber auch der 23-Jährige ist ein Opfer – ein Opfer seiner psychischen Krankheit. Fünf Mal hat ein junger Vater seinem erst wenige Wochen alten Sohn Mund und Nase zugehalten. So lange, bis der Kleine blau anlief.

Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen muss sich der Mann aus Habinghorst seit Donnerstag, 28. Juli, vor dem Dortmunder Landgericht verantworten. Zu Prozessbeginn legte er ein umfassendes Geständnis ab: „Ja, ich habe das getan. Aber ich wollte den Jungen nicht umbringen.“ Er leidet unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung, lebt zurzeit in der Westfälischen Klinik für Psychiatrie in Dortmund.

Baby überstand Sauerstoffmangel ohne Folgeschäden

Am 25. Januar 2011 fiel es seiner Frau das erste Mal auf: „Ich war in der Küche, machte den Brei für den Kleinen fertig. Mein Mann und das Kind waren im Wohnzimmer.“ Als sie in das Zimmer kam, hatte der gerade einmal vier Wochen alte Säugling plötzlich eine blaue Nase und blaue Lippen. Damals ahnte sie noch nicht den Grund: „Mein Mann hat sofort den Notarzt gerufen, wir sind sofort nach Datteln in die Kinderklinik gefahren.“ Das Baby wurde untersucht, zur Vorsicht blieb es noch auf der Intensivstation. Dann der Schock: Schon wieder lief der Säugling blau an – und wieder war der Vater allein mit ihm im Zimmer. Schließlich, nach dem fünften Mal, glaubte am 6. Februar niemand mehr an einen Zufall. Als die Mutter ihren Ehemann darauf ansprach, gab er unter Tränen sofort alles zu.

Nach bisheriger Kenntnis der Mediziner hat das Baby den Sauerstoffmangel ohne Folgeschäden überstanden – obwohl es zweimal reanimiert werden musste. Taten eines kranken Menschen, der vor Gericht sagte: „Ich war einfach überfordert. Alles drehte sich um das Kind, ich brauche aber auch Zuneigung.“ Er habe als Held dastehen wollen, als Retter seines Sohnes. Als derjenige, der den Notarzt alarmiert und mit ins Krankenhaus fährt. Der Prozess geht am 3. August weiter.