Castrop-Rauxel. . Bestattungen werden in der Europastadt deutlich teurer. Das segnete der Rat der Stadt in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit klarer Mehrheit ab. Im Durchschnitt steigen die Kosten ab 1. August um 32 Prozent.

Bestattungen werden in der Europastadt deutlich teurer. Das segnete der Rat der Stadt in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit klarer Mehrheit ab.

Die neue Gebührensatzung für die sieben kommunalen Friedhöfe tritt zum 1. August in Kraft. Dann liegen die Gesamtkosten für einen Bestattungsfall bei einem Reihengrab, das auf eine Nutzungszeit von 30 Jahren angelegt ist, bei 1956 Euro.

Anstieg der Kosten

Zuvor lag die Summe aus den Nutzungsgebühren für ein solches Grab und den hinzukommenden Bestattungsgebühren bei 1490 Euro. Das entspricht einer Kostensteigerung von rund 31 Prozent. Auch für eine anonyme Urnenbestattung werden künftig höhere Kosten fällig: Lag sie bislang bei einer Gesamtsumme (Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren) bei 653 Euro, so liegt sie nun mit Inkrafttreten der neuen Satzung bei 949 Euro.

Ursache für den Anstieg der Kosten sei unter anderem die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), das das Haushalts- und Rechnungswesen regelt, heißt es von Seiten der Stadtverwaltung. Die neue Berechnungsregelung lasse keine Spielräume mehr zu. War etwa eine Sanierung im Bereich des Friedhofswesens bislang über den Vermögenshaushalt abgebildet und wurde über die Jahre entsprechend abgeschrieben, muss sie nun im Jahr der Entstehung voll als Aufwand berücksichtigt werden und wird somit gebührenrelevant.

Der bei der Stadt zuständige Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen hat zudem in den vergangenen Jahren einen Rückgang der Bestattungen verzeichnet. Sind 2007 noch 670 Menschen auf den sieben kommunalen Friedhöfen bestattet worden, waren es im Jahr 2009 nur noch 614. Zudem zeichnet sich ein Trend weg vom teuren Wahlgrab (Gesamtkosten 2247 Euro) hin zu einem günstigeren Reihen- oder Urnengrab ab.

Ein dritter Aspekt, der zur Kostensteigerung der Friedhofsgebühren beiträgt, ist ein erhöhter Grünwertanteil. Mithilfe dieses Faktors wird kalkuliert, wie viel der Friedhofsfläche nicht nur zur Bestattung, sondern auch als Grün- und Parkanlage und somit als Erholungsraum für die Allgemeinheit dient. Dieser so genannte Grünwertanteil wird von der Gebührenkalkulation abgezogen, damit diejenigen, die auf einem Friedhof ein Grab gepachtet haben, nicht für die Kosten aufkommen müssen, die aus der Nutzung als Parkanlage resultieren.

Im aktuellen Amtsblatt der Stadt, Ausgabe 18/2011, ist die Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe detailliert aufgeführt. Das Amtsblatt ist kostenlos im Rathaus, in der Stadtbibliothek, im Bürgerhaus, bei der Sparkassen-Hauptstelle und deren Geschäftsstellen sowie in der Verbraucherzentrale, Obere Münsterstraße 9, erhältlich. Zudem ist es über die Internet-Seite der Stadtverwaltung abzurufen.