Wenn entlang einer Straße Radwege existieren, müssen Fahrradfahrer diese auch nutzen. Das blau-weiße Radschild signalisiert dies. Und zwar in der Fahrtrichtung zur Straße. Ausnahme sind allein diejenigen Radwege, die explizit für beide Richtungen freigegeben sind. Wenn die Benutzungspflicht aufgehoben wird, signalisiert ein kleines weißes Schild „Fahrräder frei“, dass der Bürgersteig auch mit Zweirädern mit Pedalen befahren werden darf. Allerdings gilt hierbei, das Tempo zu drosseln. Die Klage eines ADFC hat die Benutzungspflicht zu Fall gebracht. Der Verband will erreichen, dass Radler auf Augenhöhe mit Autofahrern am Verkehr teilnehmen. Als probates Mittel sehen sie die Schutzstreifen.