Castrop-Rauxel. .
Spanische Gurken dürfen nur noch vertrieben oder verarbeitet werden, wenn durch Untersuchungen nachgewiesen wurde, dass sie frei von Belastungen mit Ehec (Enterohämorrhagische Escherichia coli) sind.
Darauf macht der Kreis Recklinghausen aufmerksam.
Die Untersuchungspflicht gilt nicht nur für Importeure, Groß- und Einzelhandel im Kreis Recklinghausen. „Sie gilt auch für Gaststätten, Imbisse und alle Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung“, führt der Fachdienst für Lebensmittelüberwachung aus. Ziel ist es, den Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen.
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz hatte sich am Wochenende landesweit zu diesem Schritt entschlossen, nachdem das Institut für Hygiene und Umwelt in Hamburg bei Untersuchungen auf drei Gurkenproben aus Spanien Ehec-Erreger gefunden hatte.
In Castrop-Rauxel gibt es wie berichtet bisher einen Fall, wo eine Person erkrankt und Ehec bestätigt worden ist. Der Patient (60) liegt im Rochus.