Castrop-Rauxel. . Castrop-Rauxeler Strafrichter verurteilt 41-Jährigen wegen des Besitzes und des Verbreitens kinderpornografischer Schriften zu acht Monaten Haft auf Bewährung.
360 Fotos und über 30 Videos mit kinderpornografischen Inhalten hatte die Kriminalpolizei im Juli 2009 in der Wohnung eines 41-jährigen Castrop-Rauxelers sicher gestellt. Vor dem Amtsgericht gab der arbeitslose Industriemechaniker gestern dennoch an, keine pädophile Neigung zu haben.
Allerdings räumte er durchaus ein, jene Dateien besessen und drei davon an andere verschickt habe. Der Richter begrüßte das Geständnis, erspare es doch allen Beteiligten die Durchsicht jener „unappetitlicher Bilder“. Zugleich legte der Vorsitzende dem Angeklagten eine Therapie nahe, sollte er derartige sexuelle Neigungen haben.
Der 41-Jährige aber rechtfertigte den Besitz von Kinderpornografien mit einem massiven Alkoholproblem und Depressionen, bedingt durch die Arbeitslosigkeit. Nachdem er nun bange Monate wegen der bevor stehenden Gerichtsverhandlung gehabt habe, habe er entschieden, sich unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens in ärztliche Behandlung zu begeben. Er wolle Depression und Alkoholproblem in den Griff bekommen, damit es mit ihm nicht noch weiter bergab gehe.
Nach dieser selbstkritischen Reflexion folgte das Urteil: acht Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung sowie 100 Sozialstunden. Auch wenn der Angeklagte bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei, „so haben Art und Menge der Bilder eine solche Strafe doch notwendig gemacht“.