Castrop-Rauxel. .

Mit überhöhter Geschwindigkeit und reichlich Alkohol im Blut raste ein 30-jähriger Castrop-Rauxeler im vergangenen Oktober über den Deininghauser Weg. Sein Wagen überschlug sich, bretterte in einen Zaun. Der Fahrer, der unangeschnallt am Steuer saß, kam nur mit fremder Hilfe aus seinem Audi. Nach seiner Befreiung ging er stiften, ließ sein Auto einfach stehen.

Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr und Unfallflucht warf die Staatsanwaltschaft dem Erwerbslosen gestern vor. Er habe seine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit erkennen und so die Kollision verhindern können, hieß es in der Anklageschrift. Durch dieses Fehlverhalten sei letztlich ein Fremdschaden in Höhe von über 1200 Euro entstanden.

Der Angeklagte beteuerte in seiner Einlassung, dass ihm das, was geschehen sei, auch wirklich leid tue. Noch nie sei er alkoholisiert Auto gefahren - bis zu jener Nacht im Oktober. Er habe im Familienbetrieb, einem Schnellrestaurant in einer Diskothek an der Vinckestraße, ausgeholfen und dort das eine oder andere getrunken. Als er dann eine unschöne Nachricht seiner Freundin erhalten habe, sei er eifersüchtig geworden, habe sich trotz des Alkoholgenusses ins Auto gesetzt und sei los gefahren. Doch sehr weit kam er nicht, am Deininghauser Weg ereignete sich schließlich der schwere Unfall.

Der 30-Jährige selbst erklärte, er könne sich an Einzelheiten gar nicht mehr erinnern. Er sei im Krankenhaus gewesen, habe Prellungen und eine Gehirnerschütterung davon getragen. Und sein Auto, das sei ein Totalschaden gewesen.

Viel Glück habe er gehabt, sagte der Strafrichter zum Angeklagten. Der Unfall sei noch glimpflich ausgegangen, hätte bei einem Blutalkoholgehalt von 1,57 Promille auch schlimmere Folgen haben können.

Der Vorsitzende verurteilte den jungen Mann, der zuvor schon mehrfach verkehrsrechtlich aufgefallen war, wegen fahrlässiger Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à zehn Euro. Zudem zog der Richter den bereits im Januar abgegebenen Führerschein ein und verhängte eine weitere Fahrsperre von zehn Monaten. Das Verfahren hinsichtlich der Unfallflucht stellte er ein.