Castrop-Rauxel. . Amtsgericht verurteilt Taxifahrer wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten auf Bewährung.

Unermessliches Leid habe er über die Familie gebracht, habe der Frau den Mann und den Kindern den Vater genommen, so die Worte des 62-Jährigen, der den Tod eines Menschen zu verantworten hat.

In der Nacht des 17. April 2010 gegen 1.45 Uhr geschah das Unglück im Stadtteil Schwerin. Der 62-jährige Taxifahrer befuhr mit seinem Wagen die Dortmunder Straße - allerdings viel zu schnell, wie die Staatsanwaltschaft ihm gestern vorwarf. Statt der vorgeschriebenen 50 Stundenkilometer sei er mit mindestens 69 Stundenkilometer unterwegs gewesen, als er auf Höhe der Grimbergstraße frontal mit einem Passanten zusammengeprallt sei. Der 34-jährige Mann erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Jenes Unglück hätte der Taxifahrer verhindern können, hätte er sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten, so die Staatsanwaltschaft. Die von ihr erhobene Anklage lautete somit: fahrlässige Tötung.

Der Castrop-Rauxeler, der sich mit dem Taxifahren seine Rente aufgebessert hat, wollte sich gestern zu den Vorwürfen äußern. Er sei in der Tat zu schnell gefahren und habe den Geschädigten nicht gesehen, gestand er. Es tue ihm aufrichtig leid, was passiert sei. Er sei sich seiner Schuld bewusst. Was er verursacht habe, könne er nie mehr ändern. Von Herzen wolle er sich bei der Familie des Unfallopfers entschuldigen. Er selbst werde sein Leben lang trauern, fühle sich auch ohne Urteil bereits bestraft.

Die Frau des 34-Jährigen, die bei der Verhandlung als Nebenklägerin auftrat, nahm die Worte des Angeklagten zur Kenntnis. Annehmen aber könne sie die Entschuldigung nicht, hätte diese doch viel eher erfolgen müssen, erfülle nun doch eine ganz andere Zweckmäßigkeit, erklärte die Witwe mit tränenerstickter Stimme.

Der Staatsanwaltschaft hingegen erschien das Geständnis glaubwürdig, sie erkannte Reue beim Angeklagten und beantragte schließlich eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro.

Der Richter aber urteilte anders. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der Vorsitzende folgte damit dem Antrag der Nebenklage. Eine Geldstrafe sei nicht angemessen, wenn ein Mensch zu Tode gekommen sei, begründete der Richter. Zudem, so der Vorsitzende weiter, sei der Angeklagte schon vor dem Unfall im Straßenverkehr aufgefallen - wegen überhöhter Geschwindigkeit. Dauerhaft habe der 62-Jährige seine Fahrweise somit wohl nicht umgestellt.