Castrop. .
Wochenlang vernahm das Dortmunder Landgericht Zeugen, hörte sich Ärzte und Psychologen an. Doch ob es nun der Vater (24) oder die Mutter (21) war, die den kleinen Alexander so heftig schüttelte, dass der Säugling drei Monate später starb, blieb unklar. Sichtlich schweren Herzens beantragte Staatsanwalt Henner Kruse daher Freispruch für beide Angeklagten.
Was am späten Abend des 10. November 2009 in der damaligen Wohnung des jungen Ehepaares an der Bochumer Straße in Castrop geschehen ist – es wissen nur die Eltern. „Klar ist nur“, so sagte Staatsanwalt Kruse mit eindringlichem Blick auf den Amateurfußballer und seine Frau, „dass einer der beiden der Täter ist, der mit einer schweren Schuld leben muss.“ Ursprünglich ging die Anklage davon aus, dass es der Vater war, der den fünf Wochen alten Alexander aus seinem Bett genommen und ihn massiv geschüttelt habe.
„Einer von beiden muss mit einer schweren Schuld leben“
Der Vorwurf zu Prozessauftakt am 16. November: Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Auch war der Mann laut Anklage für die massiven blauen Flecken zuständig, die bei der Einlieferung des Babys sichtbar wurden. Da seine Frau ihn trotzdem mit dem Baby allein ließ, warf man ihr ursprünglich Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht vor. Doch auch in diesem Punkt beantragte die Staatsanwaltschaft Freispruch: Die Mutter hätte auf die Idee kommen können, der Kleine sei von seiner Schwester gekniffen worden. „Auch, wenn ich das nicht glaube“, so Staatsanwalt Kruse
Während die Mutter im Prozess schwieg, hatte der Vater behauptet, Alexander habe nur noch schwach geatmet, als er ins Zimmer kam. Aus „Panik“ will er ihn dann geschüttelt haben. Möglich, so der Staatsanwalt, dass dies eine Schutzbehauptung sei. „Möglich ist aber auch, dass Alexander nicht mehr atmete, weil die Mutter ihn vorher massivst geschüttelt hat.“
Zeugen beschreiben die Eltern als liebevoll und fürsorglich. Allerdings sei Alexander, im Gegensatz zu seiner größeren Schwester, kein Wunschkind gewesen. Urteil voraussichtlich am 2. Februar.