Castrop-Rauxel. .

Für Feuerwehren und Rettungsdienste bedeutet die Silvesternacht seit Jahren höchstes Arbeitsaufkommen.

„Brände, verursacht durch Leichtsinn und mangelnde Sorgfalt beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern, richten jährlich Schäden in Millionenhöhe an. Bisher ist die Europastadt zwar von Schlimmerem verschont geblieben, aber auch die Feuerwehr in Castrop-Rauxel kann nicht von einer ‚ruhigen’ Nacht sprechen“, sagt Michael Meissner, Pressesprecher des Feuerwehrverbandes Castrop-Rauxel. Von ihm gibt es Tipps, damit die Silvesternacht kein jähes oder gar schmerzhaftes Ende nimmt:

Selbstgebastelte Feuerwerkskörper sind verboten. Ferner dürfen die im Handel erhältlichen Artikel nicht verändert werden. „Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) geprüft sind, zu erkennen an der Kennzeichnung BAM P I oder P II und einer vierstelligen Prüfziffer“, informiert der Experte.

In jedem Falle sollte rechtzeitig die Gebrauchsanweisung der verschiedenen Feuerwerkskörper durchgelesen werden. Meissner: „Auch bei Feuerwerksartikeln der Klasse P I (z.B. Tischfeuerwerk) ist es wichtig zu wissen, ob ein Abbrennen des betreffenden Produktes in geschlossenen Räumen ausdrücklich erlaubt ist.“

Silvesterraketen, Knallkörper usw. gehören nicht in die Hände von Kindern und stark alkoholisierten Personen. Des Weiteren dürfen Feuerwerkskörper nicht auf oder in die Nähe von Menschen geworfen werden. „Dies sind die häufigsten Ursachen von schwerwiegenden Verletzungen“, weiß der Feuerwehrmann.

Die Mehrzahl aller Feuerwerkskörper darf nur im Freien angezündet werden. Das Zünden in Wohnräumen, Treppenräumen, an geöffneten Fenstern und auf Balkonen ist gefährlich und eine häufige Brandursache.

Raketen dürfen nicht aus der Hand gestartet werden, sondern aus auf den Boden gestellten Flaschen. Die Rakete muss so aufgestellt werden, dass sie ungehindert aufsteigen kann. Beschädigte Stockraketen dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar ist.

Vorräte von Feuerwerksartikeln sollten in fest verschließbaren Taschen, auf keinen Fall jedoch am Körper aufbewahrt werden.

Und noch ein wichtiger Tipp vom Fachmann: „Blindgänger sollten nicht angefasst, geöffnet oder wieder angezündet werden.“