Castrop-Rauxel. .
Im Prozess, der den gewaltsamen Tod eines vier Monate alten Babys aufklären soll, hat das Gericht am Freitag die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses ausgeschlossen. Gegen die Eltern soll es Todesdrohungen gegeben haben.
Beim Prozess um den gewaltsamen Tod eines vier Monate alten Babys hat die 31. Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Dortmund am Freitag, 19. November, die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Nach Angaben des Gerichtssprechers hatten die beiden Angeklagten, die Eltern des kleinen Alexanders, nach dem ersten Verhandlungstag Todesdrohungen erhalten. Die Verteidigung beantragte daraufhin den Ausschluss der Öffentlichkeit. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft kam die Kammer diesem Antrag nach. Die Öffentlichkeit sei nun für das gesamte Verfahren ausgeschlossen, somit vermutlich auch bei der Urteilsverkündung, teilte der Gerichtssprecher mit.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Vater Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Kindesmisshandlung erhoben. Die Mutter muss sich wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und Unterlassens verantworten. Der 24-Jährige soll seinen Sohn zu Tode geschüttelt haben, seine Frau habe es zugelassen. Der kleine Alexander verstarb an schwersten Hirnverletzungen.