Castrop-Rauxel. Im Prozess um die Serie von Brandstiftungen im Januar dieses Jahres vernahm das Dortmunder Schwurgericht am vierten Verhandlungstag zwei Mitarbeiter der Castrop-Rauxeler Berufsfeuerwehr.
Sie waren bei drei Vorfällen vor Ort im Einsatz und konnten somit etwas zur Dimension der Brände und der davon ausgehenden Gefahr sagen.
Nachts seien er und seine Kollegen ausgerückt, so ein 43-jähriger Feuerwehrmann. Kellerbrand an der Wittener Straße, lautete der Einsatz. „Als wir eintrafen, standen sieben Personen bereits vor dem Haus“, berichtete der Zeuge. Die Rauchentwicklung sei massiv gewesen. Es habe aus Tür und Kellerfenstern gequalmt. Das Haus hätte deshalb keiner mehr betreten können, vor allem im Treppenhaus sei die Verrauchung enorm gewesen.
Die Bewohner hatten Gifte eingeatmet, konnten sich aber glücklicherweise frühzeitig aus dem Gebäude retten. Ansonsten sei die Gefahr groß gewesen, sagte Dortmunder. Das Feuer habe sich nämlich vom Keller aus weiter ausgebreitet. „In einem Raum haben wir unter der Bodenkonstruktion noch viele Brandnester löschen müssen“, erklärte der 43-Jährige, der den Angeklagten persönlich nicht kenne. „Ich weiß nur, dass er bei der Freiwilligen Feuerwehr Merklinde war.“
Nach seiner Verhaftung allerdings habe sein Name schnell die Runde gemacht. Und natürlich auch, dass der Brandstifter zu den Blauröcken gehört habe.
Seit Ende August muss er sich nun vor dem Dortmunder Landgericht verantworten - unter anderem wegen versuchten Mordes, da er in zwei Wohnhäusern Feuer gelegt hatte. Die Taten hatte der 22-jährige Kevin P. bereits am ersten Prozesstag gestanden. Für einen Kellerbrand in Dortmund-Oestrich jedoch, so beteuerte der Angeklagte, sei er nicht verantwortlich.
Der Wunsch nach Anerkennung und Langeweile nannte der junge Mann als Beweggründe, die Taten zu begehen. Er habe Einsätze fahren wollen. Und tatsächlich löschte er einige Brände, die er zuvor selbst gelegt hatte. So auch bei den Vorfällen an der Wittener Straße und am Rotdorn Den hauptamtlichen Einsatzkräften aber sei er dort nicht aufgefallen, so die beiden Zeugen.
„Ich kenne ihn sonst auch nur vom Sehen“, erklärte ein 36-jährige Oberbrandmeister der Berufsfeuerwehr Castrop-Rauxel. Er war beim Kellerbrand auf Schwerin vor Ort. „Wir konnten alle Bewohner evakuieren.“ Der Notarzt habe sich schließlich um sie gekümmert. Besonders gefährlich: Bei einer Nachschau bemerkten die Kräfte undichte Gasleitungen, erneut mussten sie die Bewohner evakuieren, da Explosionsgefahr bestand.
Der Prozess wird fortgesetzt. Das Urteil soll am 4. Oktober fallen.