Castrop-Rauxel. .

Abgewiesen wurde die Klage des BUND gegen die Überlandleitung zum im Bau befindlichen Kraftwerk Datteln.

Aus formalen Gründen hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der 380 kV-Leitung zum Anschluss des umstrittenen Eon-Kohlekraftwerks Datteln 4 an das Stromnetz abgewiesen.

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland will aber weiter dagegen klagen. Nach dem Urteil des 11. Senats des OVG vom Donnerstag kündigte der BUND eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision an. Der BUND hält die Klageabweisung für nicht vereinbar mit dem europäischen Recht und will erreichen, dass sich das Gericht auch inhaltlich mit dem Vorhaben auseinandersetzt.

Der Düsseldorfer BUND-Geschäftsführer Dirk Jansen erklärte: „Es geht hierbei darum, dass die Einwendung nicht formgerecht erfolgte. Wir haben die Einwendung per E-Mail verschickt, parallel dazu als Fax. Das ist aber wohl nicht angekommen.“

Dazu stellt Dr. Ulrich Lau, Pressesprecher des OVG Münster, fest: „Die Einwendungen im Planfeststellungsverfahren müssen schriftlich geltend gemacht werden. Eine normale E-Mail ist als Schriftform nach geltendem Recht nicht zulässig. Es gibt allerdings die E-Mail mit qualifizierter Signatur, durch die der Absender eindeutig identifizierbar ist.“

Dass vom OVG keine Revision zugelassen wurde, erklärt der Jurist: „Revision wird zugelassen, wenn es um grundsätzliche Bedeutung eines Urteils geht oder es gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gefällt wird.“

Die Beschwerde des BUND kann sich somit nur auf die Zulassung einer normalen E-Mail beziehen. „Wenn das BVG sie zulässt, wird das Verfahren zurückverwiesen und dann kann sich das OVG auch inhaltlich mit der Klage beschäftigen“, so Dr. Lau.