Castrop-Rauxel. Einem 39-Jährigen wird vorgeworfen, seinen 55-jährigen Nachbarn verprügelt zu haben. Der war mit seinem Hund spazieren, als er plötzlich Schläge kassierte. Der Strafrichter vertagte die Verhandlung auf den 16. Februar. Dann wird die 13-jährige Tochter des Angeklagten verhört.
Wie jeden Tag drehte ein 55-Jähriger an diesem Novemberabend mit seinem Schäferhund seine Gassi-Runde durch Rauxel. Sie gingen die gewohnte Wegstrecke zur gewohnten Zeit – alles wie immer, bis zu dem Moment, als der Hundehalter an einer Hauseinfahrt an der Wartburgstraße stehen blieb: Ungewohnter Weise bezog der 55-Jährige dort nämlich Prügel.
Verbale Auseinandersetzung
Ein Mann habe ihm aus einem dunklen Auto heraus etwas zugerufen, sei schließlich ausgestiegen und habe ihm gesagt, er solle den Hund nicht in der Einfahrt sein Geschäft verrichten lassen. Dabei habe das Tier nur geschnuppert. Nach einer verbalen Auseinandersetzung habe der Hundebesitzer dann einen Schlag gegen den Hals bekommen, einen zweiten ins Gesicht. Dieser Mann habe ihn gegen einen Zaun gedrückt und ihm noch ins Gesicht gespuckt. „Er war es, da bin ich mir hundertprozentig sicher”, wies der Berufskraftfahrer gestern im Gerichtssaal auf die Anklagebank. Dort saß ein Mann aus seiner Nachbarschaft, ein 39-jähriger Familienvater, selbstständiger Handwerker. Ihm warf die Staatsanwaltschaft nun Körperverletzung vor. Der Angeklagte habe den Geschädigten zunächst aufgefordert, den Hund nicht in seiner Einfahrt machen zu lassen. Dann sei er handgreiflich geworden. Der Beschuldigte selbst leugnete dies. Er benannte gar fünf Alibi-Zeugen, die bestätigen könnten, dass er an jenem Tag zur Tatzeit gegen 19.30 Uhr gar nicht vor Ort gewesen sei. „Ich war mit meiner Frau und meiner Tochter einkaufen”, so der 39-Jährige und legte als Beweis den Kassenbon eines Castrop-Rauxeler Schuhgeschäftes in der Innenstadt vor. Laut dieses Lastschriftbelegs habe er an jenem Tag kurz nach 19 Uhr tatsächlich dort eingekauft.
Mitarbeiter als Zeugen
Anschließend sei er mit seiner Familie nach Bochum gefahren, um dort noch nach anderen Schuhen zu schauen. „Und danach sind wir zu einer Baustelle, auf der ich bis 22 Uhr gearbeitet habe”, sagte der Angeklagte. Fünf seiner Mitarbeiter bestätigten dies gestern vor Gericht, allerdings konnten sie nicht sagen, ob der Chef nicht zwischendurch mal weg gewesen sei.
Zeitlich sei es natürlich möglich gewesen, so der Richter, dass der Angeklagte nach dem Einkauf um 19 Uhr kurz nach Hause gefahren und anschließend weiter nach Bochum gefahren sei. Zeitlich käme das mit dem Übergriff gegen 19.30 Uhr hin. Doch sowohl der Angeklagte als auch dessen Ehefrau sagten aus, sie seien zwischendurch nicht zurück gefahren. Der Geschädigte sei schlicht ein Spinner, als solcher gelte er jedenfalls in der Nachbarschaft, so die Gattin des Beschuldigten. Er schlage seine Hunde mit einer Gerte, einmal sei sie gar dazwischen gegangen.
Der Strafrichter vertagte die Verhandlung auf den 16. Februar. Dann will er die 13-jährige Tochter des Angeklagten zum Sachverhalt befragen.