Castrop-Rauxel. Eigentlich wollte Ingrid Tregel ihren Lebensabend in Dorf Rauxel verbringen. Seit 2011 wohnt die Rentnerin zur Miete am Schophof 4. Eigentlich eine gemütliche Wohnung mit Balkon. Trotzdem wird sie dort wohl wegziehen. Schuld daran ist vor allem die Vermietergesellschaft Altro Mondo. Und damit ist sie nicht alleine.

Bereits auf dem Weg zum Termin mit Ingrid Tregel bekommt man einen ersten Eindruck von dem, was für sie im Argen liegt. Trotz mehrfachen Klingelns öffnet sich die Tür zunächst nicht. Ein Telefongespräch bringt Aufklärung: „Die Klingelanlage ist seit Anfang Dezember defekt“, sagt Tregel. Kurz darauf erfolgt das Summen an der Haustür. In der Wohnung angekommen geht es weiter. Ingrid Tregel ärgert sich über Wasserflecken an den Wänden, die undichte Balkontür und Fenster und die Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2016, die Ende Januar von Altro Mondo ins Haus flatterte. Die geforderte Nachzahlung: stolze 900 Euro.

„Das kann so einfach nicht richtig sein“, sagt Tregel. Nachvollziehbar, denn die Abrechnungen der vergangenen Jahre sahen anders aus. 2012 waren es, genauso wie 2014, knapp 30 Euro. Die Abrechnung von 2015 hat eine eigene Geschichte: „Das waren über 200 Euro. Da habe ich das erste Mal schriftlich Widerspruch eingelegt“, sagt Tregel. Reagiert hat Altro Mondo darauf nicht. „Mein Schreiben haben die einfach ignoriert. Ich habe einmal eine Mahnung bekommen, danach dann nichts mehr.“ Bezahlt hat sie die Nachforderung letztlich nicht.

Nachzahlungsforderungen bis über 1000 Euro

Eine Geschichte, die Christian Vester vom Mieterschutzbund in ähnlicher Form schon öfter gehört hat. „Alle uns vorliegenden Betriebskostenabrechnungen aus den Häusern am Schophof für das Jahr 2016 enden mit horrenden Nachzahlungsforderungen von 600 bis teilweise über 1000 Euro“, sagt Vester. Dabei übersteigen einzelne Positionen, etwa die Gebühren für den Hausmeister, den Betriebskostenspiegel des Mieterschutzbundes um ein Mehrfaches.

Neben den hohen Nachforderungen sind Teile der Abrechnung schlicht nicht nachzuvollziehen. „Früher haben wir für die Heizkosten immer eine Aufstellung von der Firma Techem bekommen“, sagt Tregel. Für 2016 fehlt diese Aufstellung. Ein formaler Fehler, bestätigt Christian Vester. „Der Vermieter muss auf Nachfrage alle Positionen auf der Betriebskostenabrechnung belegen können.“ In den vergangenen Jahren sei Altro Mondo den meisten Anfragen Vesters auf diese Belege gar nicht nachgekommen. In einem einzigen Fall habe er eine Aufstellung über die Rechnung der Gebäudereinigung bekommen.

Frist abgelaufen: Forderungen müssen nicht bezahlt werden

Soweit muss Vester im aktuellen Fall aber gar nicht gehen. „Die Abrechnungen sind auf den 24. Januar 2018 datiert.“ Da die gesetzliche Frist für die Zustellung bereits am 31. Dezember 2017 endete, müssen Mieter keine Nachzahlungsforderungen für das Jahr 2016 mehr begleichen.

Im Dezember hat Ingrid Tregel, wie viele Mieter von Altro Mondo auch, ein allgemein gehaltenes Schreiben erhalten, dass eine verspätete Abrechnung statthaft sei. „Das war immerhin noch besser als die Abrechnung selbst, die wir gerne mal zu Weihnachten im Briefkasten hatten“, sagt sie. Christian Vester ist sicher, dass das Schreiben die Frist nicht verlängert, die Nachzahlungen trotzdem nicht geleistet werden müssen. Der Vermieter muss nachweisen, dass ihm die erforderlichen Daten, etwa von der Stadt, nicht rechtzeitig vorgelegen hätten. „Die dafür erforderlichen Ausnahmegründe wurden jedoch nicht dargelegt“, so Vester.

Gerne würde Ingrid Tregel die Mängel und Probleme mit Altro Mondo klären. „Da geht aber fast nie jemand ans Telefon“, sagt sie. Und wenn doch werde sie grundsätzlich vertröstet. Aktuellstes Beispiel ist die bereits erwähnte defekte Klingel im Haus. „Nehmen sie mal ein Paket an, wenn der Postbote nicht läuten kann“, sagt Tregel.

Defekte Wasserrohre und Heizungen

Eine defekte Klingel würden Ivan und Lydia Schirnewitsch wahrscheinlich gerne gegen die Mängel aus dem Haus am Schophof 10 tauschen. Neben den halb sanierten Balkonen an dem Gebäude gibt es seit der dritten Januarwoche einen neuen Missstand in dem Haus. „Da ist ein Wasserrohr im Keller kaputt gegangen“, sagt Lydia Schirnewitsch.

nrufe bei der Notfallnummer für solche Fälle seien zwar angenommen worden, auf die versprochene Hilfe durch Handwerker wartete das Ehepaar aber lange – mindestens zweieinhalb Wochen. Ivan Schirnewitsch sagt, er habe den Schaden am Rohr selbst notdürftig gestopft. Das bereits eingedrungene Wasser stand wochenlang im Keller. Der Kanal-Geruch zog bis in die Wohnungen der Mieter.

Auch die Gasetagenheizung des Ehepaares hat so ihre Tücken. „Die Heizung lässt sich nicht mehr richtig steuern“, sagt Ivan Schirnewitsch. Im Tagesbetrieb läuft die Heizung durchgängig, im Nachtbetrieb dann gar nicht mehr. „Also ist es entweder viel zu warm oder zu kalt“, so Schirnewitsch. Eine Lösung für das Problem ist ebenfalls nicht absehbar. Das Ehepaar hat die Betriebskostenabrechnung für 2016 auch erst nach Ablauf der Frist und mit hohen Nachzahlungsforderungen erhalten.

Aufzug an der Dortmunder Straße seit fünf Monaten defekt

Nicht nur die Schophof-Bewohner haben Probleme durch Altro Mondo, auch im Haus an der Dortmunder Straße 3, das ebenfalls Altro Mondo gehört, finden die Probleme der Mieter kein Ende. Henriette Schlaudraff wohnt seit 1958 in dem siebenstöckigen Gebäude. „Seit September vergangenen Jahres ist der Aufzug defekt“, sagt die 84-Jährige, die seitdem die 46 Stufen zu ihrer Wohnung in den zweiten Stock zu Fuß bewältigen muss. „Ich kann das zum Glück ja noch.“ Für andere Mieter im Haus sei der defekte Fahrstuhl aber ein großes Problem.

Altro Mondo hatte ursprünglich zugesagt, den Fahrstuhl binnen neun Wochen zu reparieren. „Bereits das hatte ich als zu langen Zeitraum bemängelt“, meint Martin Grebe, der sich als Anwalt vom Mieterschutzbund für die Mitglieder von der Dortmunder Straße mit diesem Fall beschäftigt. Die Miete haben Henriette Schlaudraff und andere Mieter bereits gemindert. „Der Aufzug wurde trotzdem nicht repariert“, sagt sie. Martin Grebe hat dafür mittlerweile eine letzte Frist gesetzt. Dann geht es in die Instandsetzungklage.

Für noch mehr Aufregung im Haus an der Dortmunder Straße 3 sorgte am 8. Februar übrigens die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2016, datiert auf den 5. Februar 2018. Womit sich der Kreis dann auch wieder schließt. „Hier gilt dasselbe, wie für die Abrechnungen der Mieter am Schophof. Die Fristen sind abgelaufen, Nachzahlungen müssen nicht mehr geleistet werden“, sagt Grebe.

Antworten von Altro Mondo

Auf eine ausführliche Nachfrage an Altro Mondo erhielt die Redaktion nach gut zwei Wochen eine Antwort. Zitieren dürfen wir diese nicht. Nur so viel sei gesagt: Zu den Abrechnungen soll es in Kürze weitere Informationen für die Mieter geben. Zumindest was einzelne Positionen angeht. Auch den defekten Aufzug an der Dortmunder Straße habe man auf dem Schirm.

Gründe dafür, weshalb die Abrechnungen erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist bei den Mietern eingegangen sind, nannte Altro Mondo nicht.