Castrop-Rauxel. Er hat in der Nähe des Friedhofes an der Wartburgstraße zwei Frauen belästigt. Hat sogar auf offener Straße onaniert. Aber der 31-jährige Angeklagte kam jetzt trotz einschlägiger Vorstrafen am Amtsgericht in Castrop-Rauxel mit einer Bewährungsstrafe davon. Denn er sieht sich geläutert, will ein neues Leben beginnen.
Wenn bei der Anklage der Paragraf 183.1 des Strafgesetzbuches zitiert wird, geht es um exhibitionistische Handlungen. Zu ahnden ist das, so das Gesetz, mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Das drohte auch dem 31-Jährigen, der am Dienstag vor dem Strafrichter am Amtsgericht erscheinen musste. Er hatte im Herbst 2016 nachmittags an einem Fußweg nahe des Friedhofs an der Wartburgstraße zwei Frauen nacheinander belästigt, hatte in ihrer Gegenwart sogar onaniert. Ich gebe das alles zu“, gestand der Angeklagte sofort zu Beginn der Verhandlung. „Ich schäme mich sehr und werde es nicht wieder tun“, fügte er hinzu. Durch sein Geständnis ersparte er den beiden Zeuginnen die peinliche Anhörung. Doch der angezeigte Vorfall war nicht der erste, wie der Richter anmerkte. So tauchen im Vorstrafenregister des Mannes drei einschlägige Verurteilungen auf.
Angeklagter zieht in betreutes Wohnen
Dennoch beteuerte der Angeklagte, sein Verhalten mittlerweile unter Kontrolle zu haben. Er führte sein Verhalten auf seinen jahrelangen Drogenkonsum zurück. „Seit 12 bis 13 Jahren habe ich täglich Cannabis genommen“, sagte er. Und andere Drogen dazu. Doch nun sei er, nach einem stationären Aufenthalt in einer Klinik, in einer langfristigen Maßnahme in Coesfeld, sei inzwischen clean. Nach dieser Zeit möchte der gelernte Maler umziehen in eine betreute Wohnform, um wieder Fuß fassen zu können in der Gesellschaft.
Mann ist ein Wiederholungstäter
Obwohl der 31-Jährige ein Wiederholungstäter ist, stand er das erste Mal persönlich vor Gericht.
In den vorherigen Fällen hatte er stets die ihm schriftlich zugestellten Geldstrafen akzeptiert, zahlt noch immer an den Raten ab. Diesmal entschied der Richter anders, verhängte eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Zum einen, weil der Angeklagte eine weitere Geldstrafe nicht hätte stemmen können, aber auch zur Abschreckung. „Wären Sie früher schon zu einer Verhandlung gekommen, wäre das heute vielleicht gar nicht nötig“, sagte er. Bei Rückfall wird die Bewährung widerrufen.