Castrop-Rauxel. Lagerräume waren aufgebrochen, das Diebesgut bereit für den Abtransport. Mittendrin ein 41-Jähriger. Laut Staatsanwalt ist der nun Angeklagte ein Einbrecher. Nach eigener Version musste der Mann an jenem Abend dringend aufs Klo und suchte bloß eine dunkle Ecke. Die Kommunikation vor Gericht war nicht gerade einfach.

Der 41-jährige Dortmunder benötigt einen Gebärdendolmetscher. Was dieser Helfer am Dienstag vor dem Amtsgericht Castrop-Rauxel übersetzte, weckte Mitleid mit dem schmächtigen Angeklagten. Dem Mann wird versuchter Diebstahl vorgeworfen. Er soll im Februar in Habinghorst in Lagerräume eingedrungen sein und sich die Diebesbeute bereits zurechtgelegt haben, als er entdeckt wurde.

Angeklagter sei auf Wohnungssuche gewesen

Doch das wies der Angeklagte von sich. Er hatte eine ganz andere Version des Abends. "Ich war in Castrop-Rauxel, um zu schauen, ob ich hier wohnen könnte", schilderte der Dortmunder. Sein gesetzlicher Betreuer habe ihm geraten, in den Nachbarstädten zu schauen, weil billiger Wohnraum in Dortmund so rar sei.

Ohne diesen Betreuer könnte er sein Leben nicht organisieren. Wohnen, Essen, Behördengänge werden gemanagt, der 41-Jährige erhält ein Taschengeld - von dem er unter anderem den Alltag für sich und einen Bekannten finanziert, bei dem er zurzeit wohnt. "Aus meiner alten Wohnung bin ich herausgeflogen, war obdachlos", schilderte er. Er war ganz unten: von der Frau verlassen, drogensüchtig. Und derzeit ist er unter laufender Bewährung.

Mann konnte nicht mit Polizisten kommunizieren

Doch eingebrochen sei er nicht. Er habe beim Castrop-Rauxel-Besuch Bier getrunken, dringend eine Toilette gesucht, aber keine gefunden. Um seine Notdurft verrichten zu können, sei er in diese Räume gegangen, deren Tür bereits offen gestanden hätte. "Ich brauchte doch eine dunkle Ecke", klärte er auf und gab zu, einige Dinge auf dem Boden eines Raumes gesehen zu haben. "Doch ich habe nichts angefasst, und zum Einbrechen hatte ich doch gar kein Werkzeug", ergänzte er.

Was die Polizei anschließend von ihm wollte, verstand er nicht. Ohne Dolmetscher funktioniert kein Gespräch.

Im Gericht ging am Dienstag dagegen der Gesprächsstoff schnell aus, weil der Zeuge des versuchten Einbruchs unentschuldigt fehlte. Er soll nun zum Fortsetzungstermin von der Polizei vorgeführt werden. Auch die Bewährungshelferin wird dann kommen, die beim Verhandlungsauftakt aus Krankheitsgründen fehlte.