Das Ordnungsamt Gelsenkirchen hat angeordnet, dass die Deutsche Dogge, die bei den Ritterspielen ein Kind gebissen hat, einen Wesenstest machen muss.

Bevor die Staatsanwaltschaft die Fakten übermittelt bekommt, die wegen des Hundebisses bei den Ritterspielen von der Polizei zusammen getragen werden, wird noch das Ergebnis des Wesenstests abgewartet. Wie berichtet, hatte bei den Ritterspielen in Castrop-Rauxel vor einigen Wochen eine Deutsche Dogge einem Kind ins Gesicht gebissen und es schwer verletzt. Laut Polizei sind die Zeugenaussagen zu dem Hergang absolut konträr. Weitere Zeugen müssen im Übrigen noch vernommen werden.

Unterdessen hat das Ordnungsamt Gelsenkirchen - dort hatte die Besitzerin den Hund pflichtgemäß angemeldet - doch einen Wesenstest für den Hund angeordnet. "Das mussten wir in diesem Fall eigentlich nicht, aber wegen der Schwere des Vorfalls wollen wir das nun doch wissen", sagt der Pressesprecher der Stadt Gelsenkirchen, Oliver Schäfer.

Dass der Hund keinen Maulkorb trug, war rechtens, denn es gab in der Vergangenheit mit dem Tier keine Vorfälle, bestätigt das Presseamt. Der achtjährige verletzte Junge ist inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen worden und wieder zu Hause.