Eckhard Meierjohann ist Richter am Amtsgericht. Ihn reizt die Vielfalt und Unabhängigkeit.

„Die Unabhängigkeit.” So antwortet Eckhard Meierjohann auf die Frage, was er am meisten am Richterberuf schätzt. „Ich bin allein dem Gesetz verpflichtet und nicht weisungsgebunden. Niemand darf mir vorschreiben, wie meine Entscheidung oder mein Urteil auszusehen hat.” Seit 1988 arbeitet der 48-Jährige schon als Richter am Amtsgericht Bottrop. Bis Ende 2008 allerdings nur auf einer halben Stelle, weil er zusätzlich in der Verwaltung des Landgerichts Essen tätig war.

eckhard Meierjohann. Foto: WAZ, Labus
eckhard Meierjohann. Foto: WAZ, Labus © Winfried Labus

Daher weiß er die Unabhängigkeit des Richters besonders zu schätzen. „In der Verwaltung gelten die Hierarchien. Das merke ich auch wieder als Leiter der Jugendarrestanstalt, für die ich seit Anfang des Jahres verantwortlich bin.” Insofern sei die Richtertätigkeit schon ein wenig ambivalent – zumindest für ihn: Unabhängig auf der einen Seite, eingebunden in die Hierarchieebenen auf der Verwaltunsgsseite.

Trotzdem ist für Meierjohann der Beruf des Amtsrichters ein Traumberuf. Dabei hat er während seines Jurastudiums nie darauf hingearbeitet. „Ich hätte mir auch eine Tätigkeit als Anwalt vorstellen können. Ich wurde dann im Examen gefragt, ob ich nicht Richter werden wolle.” Nach einiger Bedenkzeit hat er den Schritt gewagt. „Letztlich glaube ich, dass mir der Richterberuf sogar mehr liegt als der des Anwalts. Ich versuche von jeher, die Dinge von allen Seiten zu betrachten und eher ausgleichend zu wirken.” Eigenschaften, die für einen Richter von großer Bedeutung sind. „Gerade in Familien- oder Zivilverfahren sind wir angehalten, nach Vergleichen zu suchen. Am besten ist es, wenn beide Parteien dabei Abstriche machen”, weiß Meierjohann, der selbst lange als Familienrichter gearbeitet hat.

Inzwischen ist er als Strafrichter im Einsatz, aber auch Zivilverfahren gehörten schon zu seinem Aufgabengebiet. Was am interessantesten ist? „Da will ich mich gar nicht festlegen. Bei Familiensachen konnte man zum Beispiel vieles für die Zukunft regeln, etwa über das Unterhaltsrecht. Die Zivilverfahren waren dagegen immer besonders abwechslungsreich. Da musste man teilweise in Gesetzen recherchieren, die man sonst nie in die Hand nimmt.” Diese Vielfalt mache die Arbeit am Amtsgericht so interessant.

Aber er begrüßt auch, dass es in vielen Fällen immer noch die Möglichkeit von Berufung oder Revision gibt. Das bedeutet, eine andere Instanz befasst sich noch einmal mit dem Fall und bestätigt die Entscheidung oder hebt sie gegebenenfalls auf. „Die Zahl der Revisionen oder Berufung ist aber relativ gering. Die meisten unserer Entscheidungen werden rechtskräftig.” Das sieht Meierjohann auch als eine Bestätigung für seine Arbeit und die seiner Kollegen. „Wir arbeiten hier sehr sachlich und machen keine Show. Der Richterberuf ist nichts für Selbstdarsteller. Wir sind in der Realität und nicht in einer Gerichtsshow. Dementsprechend müssen wir niemanden beeindrucken.”

Und doch habe der Beruf auch schwierigen Seiten. „Besonders in der Anfangszeit spürt man schon die Verantwortung, die man trägt. Da habe ich auch schon Fälle mit nach Hause genommen oder hatte schlaflose Nächte”, gesteht Meierjohann. Besonders ein Fall habe ihm zu schaffen gemacht: „Da ging es um die Rückführung zweier Kinder in die USA. Da war rechtlich nichts zu machen, obwohl die Kinder hier bleiben wollten.”