Der Mönchengladbacher Flugzeugdienstleister MCE eröffnet eine Zweigniederlassung, weiterer Investor plant Flugzeughalle. Am Gewerbegebiet hat die Auskiesung begonnen

Erfolgsmeldung beim Thema Neuansiedlung am Flugplatz Schwarze Heide: Der Luftfahrt-Dienstleister MCE wird eine Zweigniederlassung eröffnen und plant mittelfristig den Neubau einer Werfthalle im Gewerbegebiet. Ein weiterer Bottroper Investor will nach Angaben der Stadt auf dem Flugplatzgelände eine Halle für einen Business-Jet bauen, um damit Geschäftsreiseflüge eines Unternehmens abzuwickeln.

Auf der Bottroper Fläche des geplanten Gewerbegebietes haben inzwischen die Auskiesungsarbeiten am Flugplatz begonnen. Die Firma Euroquarz hat die Genehmigung für den so genannten Hauptbetriebsplan am 10. Juli von der Bezirksregierung Arnsberg erhalten. Das Unternehmen baut dort Quarzsand und -kies ab. Mit diesem Datum, so die Stadt, haben die Fristen begonnen, die Euroquarz gesetzt sind, um die Bauabschnitte auszukiesen und wieder zu verfüllen. Das jetzt begonnene Auskiesungsgebiet steht damit der Stadt ab Oktober 2015 wieder zur Verfügung. Am 30. Juni 2018 müssen alle Arbeiten abgeschlossen sein.

Das neu angesiedelte Unternehmen MCE AG mit Hauptsitz am Flughafen Mönchengladbach und einer Niederlassung in Emden ist zunächst Mieter für Büros und Hallenfläche am Flugplatz. „Eigentlich möchten die gleich eine große Halle“, sagt André Hümpel, Geschäftsführer der Flughafengesellschaft. Die Eröffnung der Zweigniederlassung sei ein „Zwischenschritt“, weil Gewerbeflächen für Großansiedlungen noch nicht zur Verfügung stünden. Mittelfristig will das Unternehmen nach Angaben der Stadt ein Gebäude für den Werftbetrieb im Gewerbegebiet neu bauen, weil es am Flugplatz „ein großes Wachstumspotenzial im Bereich Business Aviation“ sieht. Das passt: Das Unternehmen kann auch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Reparaturen an Flugzeugen dieser Gewichtsklasse (schwerer als zwei Tonnen) durchführen.

Für die Ansiedlung von Gewerbe am Flughafen sind aus Sicht der Stadt die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt, weitere können kurzfristig abgehakt werden. Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, weil das Oberverwaltungsgericht nur einen Satz für unwirksam erklärt habe. Diese Entscheidung hat die Stadt öffentlich bekannt gemacht (die WAZ berichtete). Die Flughafen-Gesellschafter haben inzwischen mit dem Regionalverband darüber verhandelt, wie sich die Festsetzungen für das Gewerbegebiet flexibler formulieren lassen. Aber: „Der Bezug zum Flugplatz soll dabei gewahrt bleiben, ein für alle Betriebsarten offenes Gewerbegebiet wird nicht angestrebt“, versichert die Stadt in der Vorlage für den Wirtschaftsförderungsausschuss, der sich am kommenden Freitag mit der Entwicklung am Flugplatz befassen wird.